Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Rat der Gemeinde Ohrum fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  • Die Gemeinde Ohrum beauftragt die Durchführung einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung des Dorfgemeinschaftshauses unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten bzw. Betreiberpflichten.
  • Insbesondere wird hierbei der Zustand des Fußbodens im Dorfgemeinschaftshaus gemäß den Anforderungen der DIN 18032-2 für Mehrzweckräume geprüft.
  • Die Ergebnisse der Überprüfungen werden ausgewertet und dem Rat der Gemeinde Ohrum vorgestellt, um eventuelle Mängel zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sicherheitsverbesserung einzuleiten.
  • Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden aus dem entsprechenden Budget des Betriebes des DGH bereitgestellt, da diese Überprüfung Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten bzw. Betreiberpflichten der Gemeinde ist und daher keine zusätzlichen Kosten verursachen sollte.

 


Herr Kokon verweist auf den Antrag der UWG-Fraktion zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im Dorfgemeinschaftshaus.

 

Herr Kosel berichtet, dass es keine Pflicht zur Überprüfung allgemeiner Verkehrs- und Betreiberpflichten gibt. Der im Antrag aufgeführte Gemeinde-Unfallversicherungsbund führt Prüfungen zur Arbeitssicherheit durch. Deren Prüfung des Bodenbelags wäre erst wieder möglich, wenn das derzeit defekte Gerät wieder nutzbar ist. Sonstige technische Prüfungen der Anlagen wie z.B. der E-Check aller Geräte sind bei anderen Anbietern möglich.

 

Herr Kuhlmann führt zum UWG-Antrag aus, dass eine Überprüfung des Dorfgemeinschaftshauses mit deren Anlagen haftungsrechtliche Tatbestände klären soll. 

 

Auf die Rückfrage von Herrn Strauß zu bisher durchgeführten E-Checks antwortet Herr Kosel, dass künftig eine regelmäßige Prüfung aller Dorfgemeinschaftshäuser voraussichtlich ab dem Jahr 2025 stattfinden soll.