Sitzung: 03.07.2023 Gemeinderat Ohrum
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: O-XIX/038/2023
Der Rat der Gemeinde Ohrum fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Gemeinde Ohrum beauftragt die Durchführung einer
umfassenden Sicherheitsüberprüfung des Dorfgemeinschaftshauses unter
Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten bzw.
Betreiberpflichten.
- Insbesondere wird hierbei der Zustand des Fußbodens im
Dorfgemeinschaftshaus gemäß den Anforderungen der DIN 18032-2 für
Mehrzweckräume geprüft.
- Die Ergebnisse der Überprüfungen werden ausgewertet und
dem Rat der Gemeinde Ohrum vorgestellt, um eventuelle Mängel zu
identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und
Sicherheitsverbesserung einzuleiten.
- Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden aus
dem entsprechenden Budget des Betriebes des DGH bereitgestellt, da diese
Überprüfung Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten bzw.
Betreiberpflichten der Gemeinde ist und daher keine zusätzlichen Kosten
verursachen sollte.
Herr Kokon verweist auf den Antrag der UWG-Fraktion zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im Dorfgemeinschaftshaus.
Herr Kosel berichtet, dass es keine Pflicht zur Überprüfung allgemeiner Verkehrs- und Betreiberpflichten gibt. Der im Antrag aufgeführte Gemeinde-Unfallversicherungsbund führt Prüfungen zur Arbeitssicherheit durch. Deren Prüfung des Bodenbelags wäre erst wieder möglich, wenn das derzeit defekte Gerät wieder nutzbar ist. Sonstige technische Prüfungen der Anlagen wie z.B. der E-Check aller Geräte sind bei anderen Anbietern möglich.
Herr Kuhlmann führt zum UWG-Antrag aus, dass eine Überprüfung des Dorfgemeinschaftshauses mit deren Anlagen haftungsrechtliche Tatbestände klären soll.
Auf die Rückfrage von Herrn Strauß zu bisher durchgeführten E-Checks antwortet Herr Kosel, dass künftig eine regelmäßige Prüfung aller Dorfgemeinschaftshäuser voraussichtlich ab dem Jahr 2025 stattfinden soll.