Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorsitzender Ganzauer teilt mit, dass der Rat der Gemeinde Börßum auf seiner Sitzung am 19.09.2022 beschlossen hat, dass für die Maßnahmen „Straßensanierung Schlesierweg Börßum“, „Neugestaltung Außenanlage Dorfgemeinschaftshaus und Kirchhof/Wegeführung Kirche im Ortsteil Bornum“ sowie „Neugestaltung Lindenplatz im Ortsteil Bornum“ ein Antrag im Dorfentwicklungsprogramm der Samtgemeinde Oderwald beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig gestellt werden.

 

Alle drei Maßnahmen wurden mit Bescheiden vom 18.04.2023 von der Förderbehörde abgelehnt.

 

Als Begründung wurde angegeben, dass alle beantragten Vorhaben nach der ZILE-Richtlinie nach einem einheitlichen Schema bewertet und eingestuft werden, um eine Vergleichbarkeit der Anträge zu ermöglichen.

 

Über ein Punktesystem werden die Kriterien bewertet und anhand der Gesamtpunktzahl einzelne Vorhaben priorisiert, wodurch das Landesinteresse an der Förderung der Maßnahme festgestellt, gewichtet und dokumentiert wird.

 

Die eingereichten Vorhaben der Gemeinde Börßum haben den erforderlichen Schwellenwert in der Einstufung nach dem Bewertungsschema nicht erreicht.

 

Nach Angaben des Planungsbüros des Dorfentwicklungsplaners der Samtgemeinde Oderwald wird die Richtlinie dahingeändert geändert, dass der Verkehrssicherungsaspekt bei Straßen zukünftig eine Bepunktung erhält, so dass dieses der Straßenmaßnahme Schlesierweg zugutekommen könnte.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum wird mit dieser Vorlage darüber informiert, dass die abgelehnten Anträge durch das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, überarbeitet werden – der Ursprung aber erhalten bleibt – und nochmals zum Antragsstichtag 30.09.2023 beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig eingereicht werden.

 

Seitens des Ausschusses wird eine erneute Antragstellung beim ArL begrüßt. Herr Bürgermeister Hauenschild regt an, die Maßnahme „Neugestaltung Lindenplatz“ und „Wegeführung Kirche“ in Bornum zusammenzulegen, um hier die entscheidenden Punkte zu erhalten.

 

Ohne weitere Aussprache nimmt der Ausschuss von den Ausführungen Kenntnis.