Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlüsse:

·         Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Heiningen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Entenfang“ in Heiningen.

·         Das Ing.-Büro Kuhn + Partner, Braunschweig, wird mit der Planung beauftragt.


Ratsherr R. Naue berichtet ausführlich über die vorgesehenen Bebauungsabsichten auf der zu überplanenden Fläche zwischen DGH und Friedhof.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 einstimmig empfohlen, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen und dem Ing.-Büro Kuhn + Partner, Braunschweig mit der Planung zu beauftragen.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Heiningen einstimmig folgende