Herr Rosenthal berichtet, dass:

 

  • das Amt für Regionale Landesentwicklung aufgrund der eingelegten Widersprüche Abhilfebescheide für die Sanierung der Außenfassade des Pfarrhauses und die Sanierung der Außenfassade des Nebengebäudes am Pfarrhaus erlassen hat. Für jede Maßnahme wurden 150.000 Euro Fördermittel bewilligt.

 

  • der NLG die Zustimmung zu einer Auftragserteilung für eine archäologische Bodenuntersuchung gegeben wurde.

 

  • das Planungsbüro Damer und Partner für den Straßenausbau Marienbuschfeld eine Ausführungsplanung erstellt. Das Planungsbüro hat Ende August mitgeteilt, dass zeitnah die Vermessung der Zufahrten und Zugänge erfolgt. Eine Ausschreibung wird für den Zeitraum Herbst/Winter 2023 vorbereitet. In Abhängigkeit der Witterung könnte der Baubeginn des Straßenausbaus dann im Frühjahr 2023 durchgeführt werden. Ein detaillierter Terminplan soll im September übermittelt werden. Ratsherr Bartels weist auf das Ergebnis einer Hydrantenüberprüfung im Neubaugebiet hin. Diese Angelegenheit wird von der Samtgemeinde mit dem Gemeindebrandmeister und dem Ortsbrandmeister geklärt.

 

  • zum Straßenausbau Auf den Wöhren/Im Mahnhof eine Regen- und Abwasserkanaluntersuchung stattgefunden hat. Die Kamerabefahrung ist jetzt abgeschlossen worden. Das beauftragte Unternehmen hat dazu erste Fotos übermittelt, die an das Planungsbüro weitergegeben wurden. Sobald die schriftliche Auswertung vorliegt, wird ein neuer Rahmenterminplan für die Maßnahme erstellt.  Das Planungsbüro Kuhn und Partner rät dringend dazu, die festgestellten Mängel zu beseitigen, bevor der Straßenraum saniert wird. Aufgrund des schlechten Zustandes des Regen- und Abwasserkanals ist abzusehen, dass sich die Sanierungsarbeiten verzögern werden.

 

  • die Jahresabschlüsse der Gemeinde Flöthe 2015 bis 2017 geprüft worden sind. Die endgültige Berichtsfassung liegt noch nicht vor. Die Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 werden aktuell vorbereitet und zur Prüfung vorgelegt. Ein Zeitpunkt für die Prüfung durch das RPA steht noch nicht fest.

 

 

 

Frau Reimann berichtet, dass:

 

·        die Renovierung des Dorfgemeinschaftshauses in Groß Flöthe am 13.11.2023 beginnen soll. Die Renovierung soll ca. 2 Wochen dauern. Die Räumlichkeiten sind in Abstimmung mit der Malerfirma nutzbar. Ratsherr Bassy kritisiert den nicht mit den Vereinen abgestimmten Zeitraum und das nicht mit der WIR-Fraktion abgestimmte Renovierungskonzept. Der Zeitrahmen der Arbeiten fällt in die Zeit, in der die meisten Vorbereitungen für Weihnachten stattfinden. Der Vortrag der WIR-Fraktion „Flöthe im Wandel der Zeit“ wird dann nicht stattfinden. Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Frau Reimann erläutert die Renovierungsarbeiten und die Auftragsvergabe. Dazu ergibt sich eine kurze weitere Aussprache.

 

·        in der Küche des DGH-Groß Flöthe ein abgängiger Herd ausgetauscht worden ist.

 

·                     zum 01.09.2023 der 2. Gemeindearbeiter seinen Dienst aufgenommen hat.

 

·        die Gemeinde Flöthe in einem Presseartikel zur Grundsteuer hervorgehoben worden ist, weil sie die Hebesätze zur Grundsteuer A und B zum 01.01.2023 gesenkt hat. Zu diesem Thema ergibt sich eine kurze Aussprache darüber, ob sich die Reduzierung der Grundsteuerhebesätze aufgrund der bestehenden Haushaltsfehlbeträge kontraproduktiv auswirken wird.

 

·        die Baugenehmigung des Landkreises Wolfenbüttel für die Teichsanierung in Groß Flöthe eingegangen ist. Ratsherr Reinecke bemängelt, dass er noch keine Antwort auf seine in der Bürgermeistersprechstunde gestellte Anfrage zur Teichsanierung erhalten hat. Ratsherr Dressler erläutert nochmals die geplanten Sanierungsarbeiten. Nach Herstellen einer Verwallung soll der Teichschlamm in diese Wallanlage eingebracht werden und dort „ausbluten“ (austrocknen). Es ist zur Auflage gemacht worden, dass kein Rückfluss in die Fuhse und in den Teich erfolgt. Nach dem Ausbluten des Schlammes wird die Sportplatzfläche wiederhergestellt, vermischt mit der Erde, die sich auf dem Grundstück befindet. Anschließend wird Sportrasen eingesät. Wunschvorstellung sei, dass eine beschränkte Vergabe mit Angebotseinholung von drei Unternehmen erfolgt, sodass die Entschlammungsarbeiten in der Winterperiode ausgeführt werden können.