Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der Entwurf des Bebauungsplans “Pfarrgarten“ im Ortsteil Groß Flöthe in der Gemeinde Flöthe mit Begründung wird gebilligt.

·         Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan “Pfarrgarten“ im Ortsteil Groß Flöthe in der Gemeinde Flöthe wird beschlossen.

 


Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Frau Reimann ruft die Tagesordnung auf.

 

Herr Warnecke vom Planungsbüro Warnecke erläutert anhand der der Drucksache beigefügten Unterlagen ausführlich den Bebauungsplanentwurf. Im Laufe seiner Ausführungen ergibt sich eine kurze Aussprache zu den im B-Planentwurf enthaltenen Baugrenzen im Innenbereich. Eine Anbindung des Wegesystems an die Klostergasse ist über den Kirchhof geplant. In seinem weiteren Vortrag geht Herr Warnecke auch auf den weiteren beabsichtigten Zeitplan ein. 

 

Im Anschluss erläutert Herr Damer vom Ingenieurbüro Damer und Partner die Regen- und Abwasserentwässerung für das B-Plangebiet anhand einer Präsentation. Die Präsentation enthält eine Grobkostenschätzung. Sie ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Er geht dabei insbesondere auf die sich bei der Entwässerung ergebenden Schwierigkeiten und den schlechten Zustand des Regenwasserkanals im Umfeld des B-Plangebietes ein. Im Ergebnis sei zu bevorzugen, dass das Pfarrhaus und das Nebengebäude über den nördlichen Grundstückszugang entwässert werden und soweit möglich, eine Entwässerung des Regenwassers für den südlichen Bereich hinter dem Pfarrhaus über die Straße Pfarrkamp zur Oderwaldstraße erfolgt. Seitens des Rates wird darauf hingewiesen, dass in der Oderwaldstraße eine Wassertransportleitung (Harzwasserleitung) verläuft. Ggf. könne auch die Oderwaldstraße gequert werden um dann in den gegenüberliegenden Graben zu entwässern. Geprüft werden sollte auch, dass nur die Entwässerung des alten Pfarrhauses und des Nebengebäudes in südlicher Richtung erfolgt und die Straßenentwässerung in nördlicher Richtung erfolgt. Herr Damer sagte hier eine nochmalige Prüfung zu.

 

Sodann ergeht ohne weitere Aussprache nachfolgender einstimmiger