Sitzung: 14.09.2023 Gemeinderat Flöthe
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: F-XIX/051/2023
Beschluss:
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Ein Ing.-Vertrag zur Planung und Durchführung wird mit
dem Ing.-Büro Damer+Partner gem. der HOAI geschlossen. Vorerst werden nur für
die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenplanung, Vorplanung und Entwurfsplanung)
beauftragt (Kostenvolumen rd. 28.000 €). Auf eine Ausschreibung der Leistungen
wird verzichtet.
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Ein Zuwendungsantrag für Dorfentwicklungsmaßnahmen
wird bis zur Antragsfrist 30.09.2023 vorbereitet und bei Amt für regionale
Landesentwicklung (ArL) eingereicht.
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Mit der Vorbereitung des Antrages wird das Ing.-Büro
Warnecke, Braunschweig, (Dorfentwicklungsplaner) beauftragt.
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Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der ev.-luth.
Kirchengemeinde Flöthe-Flachstöckheim-Ohlendorf-Beinum eine Regelung für eine
zentrale Spielplatz- Wege- und Platzfläche für gemeinschaftliche Anlässe auf
dem Flurstück 283/77, Flur 7, in der Gemarkung Groß Flöthe abzuschließen.
Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Frau Reimann ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Warnecke vom Planungsbüro Warnecke erläutert die Gestaltung der Außenfläche des Pfarrgartens anhand der der Drucksache beigefügten Planzeichnung. Die Planzeichnung und die ebenfalls der Drucksache beigefügte Erläuterung bilden die Grundlage für den Förderantrag nach dem Dorfentwicklungsprogramm. Im weiteren Vortrag geht er ausführlich auf die Gestaltung des Kirchhofes im nördlichen Bereich der Kirche ein und begründet die Vorteile einer Antragstellung über das Dorfentwicklungsprogramm durch die Gemeinde Flöthe. Darüber hinaus gibt er einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die Kostenübersicht ist dem Protokoll ebenfalls als Anlage beigefügt.
Sodann ergeht ohne weitere Aussprache nachfolgender einstimmiger