Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlüsse:

·         Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.

·         Die Jahresrechnung 2011 gemäß § 129 Abs. 1, Satz 3 NKomVG wird bei 1 Ja und 4 Nein-Stimmen nicht beschlossen.

·         Die Entlastung des Bürgermeisters wird bei 1 Ja und 4 Nein-Stimmen nicht erteilt.

·         Die Jahresrechnung 2011 wird mit 4 Ja und 1 Nein-Stimme an das Rechnungsprüfungsamt weitergegeben.

 

Anmerkung der Verwaltung:

·         Die Jahresrechnung 2011 wird der Kommunalaufsicht zur weiteren Entscheidung vorgelegt und nicht an das Rechnungsprüfungsamt weitergegeben.


Herr 2. stellv. Bürgermeister Reupke stellt kurz die Drucksache vor und eröffnet die Aussprache.

 

Ratsherr Mechsner moniert, dass die ungeklärten Punkte noch immer offen seien.

 

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Heiningen folgende