Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ratsherr Polzin teilt mit, dass der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Petrusgemeinde Börßum in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 die anliegende Friedhofsgebührenordnung nach dem Zusammenschluss mit Seinstedt für die Friedhöfe Börßum, Bornum, Achim und Seinstedt beschlossen hat und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt.

 

Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.

 

Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 

Ohne Aussprache hierzu nimmt der Rat der Samtgemeinde Oderwald von der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Achim, Börßum, Bornum und Seinstedt der Ev.-luth. Petrusgemeinde Börßum Kenntnis.