Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsherr Polzin teilt mit, dass der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Katharina in seiner Sitzung am 08. Juni 2023 die anliegende Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Klein Flöthe und Groß Flöthe beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt hat.

 

Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 

Ohne Aussprache hierzu nimmt der Rat der Samtgemeinde Oderwald von der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Klein Flöthe und Groß Flöthe der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Katharina Kenntnis.