Sitzung: 27.09.2023 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-XI/142/2023
Beschluss:
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Die
Samtgemeinde Oderwald beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald.
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Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.
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Der Auftrag für die Planung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird dem Planungsbüro Dr.-Ing.
W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung GbR, Braunschweig, erteilt.
Ratsherr
Bötel berichtet, dass in folgenden Gemeinden Änderungen vorgenommen werden
sollen:
1.
Gemeinde Börßum
a.
Im Ortsteil Börßum sollen Flächen östlich der Gemeindestraße
“Füllekuhle“ in den Flächennutzungsplan mit einbezogen werden.
Die Ausweisung als gemischte Bauflächen
(M) ermöglicht eine weitergehende Nutzung dieser Grundstücke. Insbesondere
besteht die Möglichkeit im Bereich der schon vorhandenen Gärtnerei eine
Erweiterung vorzunehmen.
Hierzu liegt der Antrag eines
ortsansässigen Unternehmens auf Ansiedlung eines Garten- und
Landschaftsbauunternehmens vor.
Die Kosten für das
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes werden vom Veranlasser (Garten-
und Landschaftsbauunternehmen) getragen. Hierzu wird ein städtebaulicher
Vertrag mit dem Veranlasser geschlossen. Dieser befindet sich in Vorbereitung.
b.
Im
Ortsteil Seinstedt steht der bisherige Kinderspielplatz auf dem Gelände des
ehemaligen Pfarrhauses nicht mehr zur Verfügung. Daher war es notwendig, einen
neuen Standort für den Kinderspielplatz auszuweisen.
Die gesamte Fläche des
Flurstückes 35/15 der Flur 1 in der Gemarkung Seinstedt soll als öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung – Spielplatz – festgesetzt werden.
2. Gemeinde Flöthe
Im Ortsteil Klein Flöthe plant die Gemeinde Flöthe die
Ausweisung einer Grünfläche als Fläche für Freizeitaktivitäten. Die Fläche
liegt östlich der Gemeindestraße “In der Mennecken Worth“ und ist derzeit als
“Grünland“ ausgewiesen.
3. Gemeinde Heiningen
In der Gemeinde Heiningen sollen die im Flächennutzungsplan
festgelegten Flächen für Spielplätze aufgehoben werden, da im Bereich des
Dorfgemeinschaftshauses eine zentrale Spiel- und Freizeitfläche entstehen wird.
Zurzeit ist im Flächennutzungsplan nur der Spielplatz “Am Inselteich“
festgesetzt.
Die Spielplätze an der “Börßumer Straße“ und an der
“Breslauer Straße“ sind nicht im Flächennutzungsplan als Spielplatz
ausgewiesen.
Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen, das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig,
mit der Planung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Oderwald zu beauftragen. In der Vergangenheit wurden mit diesem Büro gute
Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung des Gesamtverfahrens gemacht
Die Planungskosten werden nach
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 - Bauleitplanung
- berechnet. (Das Angebot des Planungsbüros Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für
Stadtplanung GbR, Braunschweig, wurde mit der Verwaltungsvorlage zur Verfügung
gestellt.
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, wie vorgetragen zu entscheiden.
Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden einstimmigen