Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die Samtgemeinde Oderwald beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald.

 

·         Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.

 

·         Der Auftrag für die Planung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird dem Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung GbR, Braunschweig, erteilt.

 


Ratsherr Bötel berichtet, dass in folgenden Gemeinden Änderungen vorgenommen werden sollen:

 

1.     Gemeinde Börßum

a.    Im Ortsteil Börßum sollen Flächen östlich der Gemeindestraße “Füllekuhle“ in den Flächennutzungsplan mit einbezogen werden.

 

      Die Ausweisung als gemischte Bauflächen (M) ermöglicht eine weitergehende Nutzung dieser Grundstücke. Insbesondere besteht die Möglichkeit im Bereich der schon vorhandenen Gärtnerei eine Erweiterung vorzunehmen.

 

      Hierzu liegt der Antrag eines ortsansässigen Unternehmens auf Ansiedlung eines Garten- und Landschaftsbauunternehmens vor.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes werden vom Veranlasser (Garten- und Landschaftsbauunternehmen) getragen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Veranlasser geschlossen. Dieser befindet sich in Vorbereitung.

 

b.       Im Ortsteil Seinstedt steht der bisherige Kinderspielplatz auf dem Gelände des ehemaligen Pfarrhauses nicht mehr zur Verfügung. Daher war es notwendig, einen neuen Standort für den Kinderspielplatz auszuweisen.

 

Die gesamte Fläche des Flurstückes 35/15 der Flur 1 in der Gemarkung Seinstedt soll als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung – Spielplatz – festgesetzt werden.

 

2.     Gemeinde Flöthe

       Im Ortsteil Klein Flöthe plant die Gemeinde Flöthe die Ausweisung einer Grünfläche als Fläche für Freizeitaktivitäten. Die Fläche liegt östlich der Gemeindestraße “In der Mennecken Worth“ und ist derzeit als “Grünland“ ausgewiesen.

 

3.     Gemeinde Heiningen

In der Gemeinde Heiningen sollen die im Flächennutzungsplan festgelegten Flächen für Spielplätze aufgehoben werden, da im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses eine zentrale Spiel- und Freizeitfläche entstehen wird. Zurzeit ist im Flächennutzungsplan nur der Spielplatz “Am Inselteich“ festgesetzt.

 

Die Spielplätze an der “Börßumer Straße“ und an der “Breslauer Straße“ sind nicht im Flächennutzungsplan als Spielplatz ausgewiesen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, mit der Planung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald zu beauftragen. In der Vergangenheit wurden mit diesem Büro gute Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung des Gesamtverfahrens gemacht

 

Die Planungskosten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 - Bauleitplanung - berechnet. (Das Angebot des Planungsbüros Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung GbR, Braunschweig, wurde mit der Verwaltungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, wie vorgetragen zu entscheiden.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden einstimmigen