Sitzung: 27.09.2023 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-XI/143/2023
Beschluss:
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Die Durchführung der 1.
Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird
beschlossen.
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Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den
Auftrag für die Erarbeitung der 1. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde
Oderwald an ein Fachbüro zu erteilen.
Ratsherr Bötel teilt mit, dass alle Gemeinden, die im Jahr 2017 nach
EU-Umgebungsrichtlinie in Niedersachsen kartiert wurden, zur Aufstellung eines
Lärmaktionsplans verpflichtet sind. Kartierungspflichtig waren die Autobahnen,
Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 7.400 Kfz /
24 h. Grundlage war die Verkehrsmengenkarte der Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr aus dem Jahr 2015.
Die Lärmkarten stehen den kartierten Kommunen seit April 2018 zur
Verfügung.
Die Erstellung des Lärmaktionsplanes für den Schienenverkehr erfolgte
unabhängig von den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden durch das
Eisenbahn-Bundesamt.
Auch die Samtgemeinde Oderwald wurde als besonders lärmbelastete
Gemeinde kartiert und ist somit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans
verpflichtet. Da sehr hohe Belastungen durch die Hauptverkehrsstraßen
entsprechend der Lärmkartierung im Samtgemeindegebiet nicht auftreten, ist
lediglich ein auf wenige Seiten beschränkter Lärmaktionsplan, orientiert am
Musterlärmaktionsplan des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie,
Bauen und Klimaschutz, zu erstellen.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat nun die “LAP Vorlage NI“ aktualisiert, sodass auch der Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Oderwald aktualisiert werden muss.
Diese Aktualisierung wurde notwendig aufgrund des Europäischen Gerichtshof-Urteils (EuGH-Urteils) vom 20.04.2023, welches besagt, dass ein Lärmaktionsplan Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete enthalten muss, sofern im Lärmaktionsplan ruhige Gebiete ausgewiesen werden.
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, die 1. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes durchzuführen und den Auftrag für die Erarbeitung an ein Fachbüro zu erteilen.
Sodann ergeht nachfolgender einstimmiger