Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die Durchführung der 1. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.

 

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Erarbeitung der 1. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Oderwald an ein Fachbüro zu erteilen.

 


Ratsherr Bötel teilt mit, dass alle Gemeinden, die im Jahr 2017 nach EU-Umgebungsrichtlinie in Niedersachsen kartiert wurden, zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet sind. Kartierungspflichtig waren die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 7.400 Kfz / 24 h. Grundlage war die Verkehrsmengenkarte der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus dem Jahr 2015.

 

Die Lärmkarten stehen den kartierten Kommunen seit April 2018 zur Verfügung.

 

Die Erstellung des Lärmaktionsplanes für den Schienenverkehr erfolgte unabhängig von den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden durch das Eisenbahn-Bundesamt.

 

Auch die Samtgemeinde Oderwald wurde als besonders lärmbelastete Gemeinde kartiert und ist somit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Da sehr hohe Belastungen durch die Hauptverkehrsstraßen entsprechend der Lärmkartierung im Samtgemeindegebiet nicht auftreten, ist lediglich ein auf wenige Seiten beschränkter Lärmaktionsplan, orientiert am Musterlärmaktionsplan des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, zu erstellen.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat nun die “LAP Vorlage NI“ aktualisiert, sodass auch der Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Oderwald aktualisiert werden muss.

 

Diese Aktualisierung wurde notwendig aufgrund des Europäischen Gerichtshof-Urteils (EuGH-Urteils) vom 20.04.2023, welches besagt, dass ein Lärmaktionsplan Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete enthalten muss, sofern im Lärmaktionsplan ruhige Gebiete ausgewiesen werden.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, die 1. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes durchzuführen und den Auftrag für die Erarbeitung an ein Fachbüro zu erteilen.

 

Sodann ergeht nachfolgender einstimmiger