Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

·         Auf dem Gemeindegrundstück sind der Zaun und sämtliche Gegenstände und Pflanzen zu entfernen, damit der Brandschutz für das Dorfgemeinschaftshaus gewährleistet ist und die Gemeinde den Raum der Trafostation nutzen kann.

·         Damit kein Rechtsstreit entsteht, sollte auf der Grundstücksgrenze eine Einfriedung gemäß niedersächsischen Nachbarschaftsrechtes errichtet werden.

  • Die Kosten für den Zaun trägt die Gemeinde Heiningen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Auszug aus der Niederschrift über die 16. nichtöffentliche Sitzung Rates der Gemeinde Heiningen des am 5. Oktober 2011:

Punkt 3 - Berichte über wichtige Angelegenheiten der Verwaltung und Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen.

Herr Biehl berichtet, dass die Eheleute Hoff, Hauptstr. 2, Heiningen, die Errichtung eines Zaunes im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses planen. Das Schreiben mit einer Lageskizze wird vorgelegt. Nach kurzer Diskussion bestehen gegen die Errichtung des Zaunes keine Einwendungen.

 


Ratsherr Mechsner trägt vor, dass im Jahr 2004 das Gemeindehaus Hauptstraße 2 veräußert wurde. Es wurde den Käufern erlaubt, ab Grundstücksgrenze bis ans Dorfgemeinschaftshaus eine Rasenfläche anzulegen, die auch von diesen sauber gehalten und gemäht wird. Diese Fläche soll als Brandschutzfläche freigehalten werden. Leider wurden hier im Laufe der Zeit, Sträucher und Bäume gepflanzt und ein Gartenhaus errichtet. Auch wurde zur Abgrenzung ein Zaun aufgestellt. Zu letzterem gab es zwar eine Genehmigung der Samtgemeinde, die aber auf keinem auffindbaren formellen Beschluss des Rates der Gemeinde Heiningen beruht. Weiterhin wird das gemeindeeigene Gebäude der alten Trafostation unentgeltlich genutzt, welches geeignet wäre, in diesem Gerätschaften der Gemeindearbeiter unterzubringen.

 

Um den Brandschutzauflagen und dem Platzbedarf der Gemeinde gerecht zu werden, beantragt Herr Mechsner, dass auf dem Gemeindegrundstück der Zaun und sämtliche Gegenstände und Pflanzen zu entfernen sind. Damit kein Rechtsstreit entsteht, sollte auf der Grundstücksgrenze eine Einfriedung gemäß dem niedersächsischen Nachbarschaftsrechtes errichtet werden. Die Kosten für den Zaun trägt die Gemeinde.

 

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Heiningen einstimmig folgenden