- Die Gemeinde Börßum überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für
den örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII
und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf
die Samtgemeinde Oderwald.
- Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden
Beschlussfassung der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald
Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert ausführlich den Sachverhalt und geht auf die Gründe für diese Entscheidung ein.
Insbesondere hat sich in diesem Aufgabenbereich eine große Dynamik abgezeichnet und auch das finanzielle Volumen hat deutlich zugenommen.
Eine wesentliche Veränderung sind die Finanzstärken der einzelnen Gemeinden, die nunmehr abgebildet werden.
Weiter führt Herr Gemeindedirektor Lohmann aus, dass die Eigentumsverhältnisse der Bestandsbauten bei den Gemeinden verbleiben. Zukünftige Sanierungen und Investitionen werden von der Samtgemeinde Oderwald abgerechnet.
Der Verwaltungsausschuss hat einstimmig empfohlen vorlagegemäß zu entscheiden.
Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: