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Die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung mit –plan
2023 für die Gemeinde Börßum wird mit der zusätzlichen Aufwandsposition beim
Produktsachkonto 54110.421100 – Gemeindestraßen - (Erhöhung um 10.000,00 €)
erlassen.
Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert die
Verwaltungsvorlage und führt aus, dass der Verwaltungsausschuss einstimmig
empfohlen hat, dem 1. Nachtragshaushalt zuzustimmen.
Des Weiteren gibt Herr Gemeindedirektor Lohmann zu
bedenken, dass der Haushalt der Gemeinde Börßum nur deswegen nicht mehr in ein
Minus gerutscht ist, da beim Zweckverband Kindergarten Oderwald aufgrund
einmaliger Effekte eine geringere Verbandsumlage zu zahlen ist und
Gewerbesteuereinnahmen ausschlaggebend dafür sind.
Weiter führt Herr Gemeindedirektor Lohmann aus, dass
durch den langen krankheitsbedingten Ausfall des Gemeindearbeiters alle
Aufträge nahezu fremdvergeben werden müssen und dass zu dem vorgelegten
Nachtrag noch eine Position hinzukommt. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche
Unterhaltungsposition in der Straße Ährenkamp im Ortsteil Börßum im Zuge des
Glasfaserausbaus (Tiefbauarbeiten) in Höhe von 10.000,00 €.
Zudem erklärt Herr Gemeindedirektor Lohmann, dass es
eine deutliche Fehlentwicklung bei den Kosten für den Kindergartenneubau gibt.
Die neue Kostenschätzung liegt nunmehr bei rd. 3,8 Millionen €.
Insbesondere bei den ersten Gewerken (Rohbau- /
Trockenbau- / Dachdeckerarbeiten) konnten die Kosten nicht eingehalten werden.
Die Ursachen dafür sind bekannt (steigende Preise durch u.a. des Krieges).
Weiter sind aber die Kosten für das Außengelände
aufgrund einer nicht auskömmlichen Planung in der Ursprungskostenschätzung zu
benennen. Ausgegangen ist man damals von 185.000,00 € und nach der neuen
Erkenntnis liegt man bei rd. 600.000,00 €. Das hat mit den Erfordernissen die
das Gelände mit sich bringt und den Sicherungsmaßnahmen zu tun.
Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der
Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: