Beschluss: einstimmig beschlossen

 

·         Die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2023 für die Gemeinde Börßum wird mit der zusätzlichen Aufwandsposition beim Produktsachkonto 54110.421100 – Gemeindestraßen - (Erhöhung um 10.000,00 €) erlassen.

 


Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert die Verwaltungsvorlage und führt aus, dass der Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen hat, dem 1. Nachtragshaushalt zuzustimmen.

 

Des Weiteren gibt Herr Gemeindedirektor Lohmann zu bedenken, dass der Haushalt der Gemeinde Börßum nur deswegen nicht mehr in ein Minus gerutscht ist, da beim Zweckverband Kindergarten Oderwald aufgrund einmaliger Effekte eine geringere Verbandsumlage zu zahlen ist und Gewerbesteuereinnahmen ausschlaggebend dafür sind.

 

Weiter führt Herr Gemeindedirektor Lohmann aus, dass durch den langen krankheitsbedingten Ausfall des Gemeindearbeiters alle Aufträge nahezu fremdvergeben werden müssen und dass zu dem vorgelegten Nachtrag noch eine Position hinzukommt. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Unterhaltungsposition in der Straße Ährenkamp im Ortsteil Börßum im Zuge des Glasfaserausbaus (Tiefbauarbeiten) in Höhe von 10.000,00 €.

 

Zudem erklärt Herr Gemeindedirektor Lohmann, dass es eine deutliche Fehlentwicklung bei den Kosten für den Kindergartenneubau gibt. Die neue Kostenschätzung liegt nunmehr bei rd. 3,8 Millionen €.

 

Insbesondere bei den ersten Gewerken (Rohbau- / Trockenbau- / Dachdeckerarbeiten) konnten die Kosten nicht eingehalten werden. Die Ursachen dafür sind bekannt (steigende Preise durch u.a. des Krieges).

Weiter sind aber die Kosten für das Außengelände aufgrund einer nicht auskömmlichen Planung in der Ursprungskostenschätzung zu benennen. Ausgegangen ist man damals von 185.000,00 € und nach der neuen Erkenntnis liegt man bei rd. 600.000,00 €. Das hat mit den Erfordernissen die das Gelände mit sich bringt und den Sicherungsmaßnahmen zu tun.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: