Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

·         Die Gemeinde Cramme überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald.

 

·         Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald

 

 


Herr Ratzka merkt an, dass die Kosten sich deutlich zum 1. Entwurf reduzieren.

 

Herr Scheffrahn erläutert die Rechenformel des zweiten Entwurfs. Diese setzt sich aus Kinderanzahl und Steuereinnahmen der Gemeinde zusammen. Trotz der Reduzierung wird die Kostenplanung aus 2022 aber nicht ausreichen.