Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Cramme
fasst einstimmig folgenden Beschluss:
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Die Gemeinde
Cramme überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen Bereich der
Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII und den einschlägigen
landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald.
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Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der
übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald
Herr Ratzka merkt an, dass die Kosten sich deutlich zum 1. Entwurf reduzieren.
Herr Scheffrahn erläutert die Rechenformel des zweiten Entwurfs. Diese setzt sich aus Kinderanzahl und Steuereinnahmen der Gemeinde zusammen. Trotz der Reduzierung wird die Kostenplanung aus 2022 aber nicht ausreichen.