Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Cramme
fasst einstimmig folgenden Beschluss:
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Der Jahresabschluss für die Jahre 2015, 2016 und 2017
wird jeweils einzeln festgestellt.
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Dem Bürgermeister wird jeweils einzeln für die
Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 die Entlastung erteilt.
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Der ordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss
2015 in Höhe von 13.100,27 € wird durch den außerordentlichen Jahresüberschuss
im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 40.385,17 € gedeckt. Der verbleibende
Jahresüberschuss in Höhe von 27.284,90 wird zur Teildeckung der noch
bestehenden Fehlbeträge aus dem letzten kameralen Abschluss 2011
verwendet.
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Der ordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss
2016 in Höhe von 27.187,16 € wird auf das Jahresergebnis 2016 vorgetragen.
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Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2017 in Höhe von 31.555,72 € und der außerordentliche Jahresüberschuss im
Jahresabschluss 2017 in Höhe von 41.867,49 € somit insgesamt der
Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 73.423,21 € wird zur Teildeckung der noch
bestehenden Fehlbeträge aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.
Herr Kosel erklärt, dass in der finalen Fassung des Prüfberichtes zwei weitere Anmerkungen gemacht wurden. Diese betreffen die vorläufige Haushaltsführung (Seite 11), die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben grundsätzlich unaufschiebbar waren, und die Rückstellungen für Prüfungsgebühren (Seite 17), welche von der Samtgemeinde getragen werden.