Sitzung: 11.10.2023 Gemeinderat Dorstadt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: D-XIX/023/2023
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde
Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:
·
Die Gemeinde
Dorstadt überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen Bereich
der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII und den
einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die
Samtgemeinde Oderwald.
·
Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der
übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Ratsherr Ott berichtet, dass
mit der Drucksache Nr.: D-XIX/011/2022 dem Rat der Gemeinde Dorstadt empfohlen
wurde, die Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“ gem. § 98 Abs. 2 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Samtgemeinde
Oderwald zu übertragen. Für das seinerzeit verwaltungsseitig vorgeschlagene
Konzept konnte jedoch nicht von allen Mitgliedsgemeinden die uneingeschränkte
Zustimmung eingeworben werden.
Diese Aufgabenübertragung war und ist jedoch stets mit der Erwartung verbunden gewesen, dass ein organisatorischer und finanzieller Rahmen innerhalb des Samtgemeindeverbundes geschaffen werden muss, der von den Mitgliedsgemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen, Ohrum und der Samtgemeinde Oderwald gleichermaßen mitgetragen wird. Hierzu haben in dem letzten Dreivierteljahr intensive Gespräche auf der Ebene der Bürgermeister, in den Gemeinderäten, interfraktionell sowie auf Fraktions- und Gruppenebene stattgefunden. Vor diesem Hintergrund wird den Räten der Mitgliedsgemeinden und dem Rat der Samtgemeinde Oderwald nunmehr die Aufgabenübertragung „Kindertagesstättenrecht“ unter den in der vorgelegten Drucksache aufgeführten Rahmenbedingungen empfohlen.