Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

·         Die Gemeinde Dorstadt überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald.

·         Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.

 


Ratsherr Ott berichtet, dass mit der Drucksache Nr.: D-XIX/011/2022 dem Rat der Gemeinde Dorstadt empfohlen wurde, die Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“ gem. § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Samtgemeinde Oderwald zu übertragen. Für das seinerzeit verwaltungsseitig vorgeschlagene Konzept konnte jedoch nicht von allen Mitgliedsgemeinden die uneingeschränkte Zustimmung eingeworben werden.

 

Diese Aufgabenübertragung war und ist jedoch stets mit der Erwartung verbunden gewesen, dass ein organisatorischer und finanzieller Rahmen innerhalb des Samtgemeindeverbundes geschaffen werden muss, der von den Mitgliedsgemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen, Ohrum und der Samtgemeinde Oderwald gleichermaßen mitgetragen wird. Hierzu haben in dem letzten Dreivierteljahr intensive Gespräche auf der Ebene der Bürgermeister, in den Gemeinderäten, interfraktionell sowie auf Fraktions- und Gruppenebene stattgefunden. Vor diesem Hintergrund wird den Räten der Mitgliedsgemeinden und dem Rat der Samtgemeinde Oderwald nunmehr die Aufgabenübertragung „Kindertagesstättenrecht“ unter den in der vorgelegten Drucksache aufgeführten Rahmenbedingungen empfohlen.