- Die Gemeinde Heiningen
überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den
örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB
VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf
die Samtgemeinde Oderwald.
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Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der
übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Herr Bürgermeister Naue eröffnet den Tagesordnungspunkt und
teilt mit, dass die Gemeinde Heiningen bereits im Jahr 2022 der
Aufgabenübertragung zugestimmt hat. Jedoch konnte seinerzeit das seitens der Verwaltung vorgeschlagene
Konzept nicht bei allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald die
uneingeschränkte Zustimmung erzielen, so dass nochmals ein Beschluss notwendig
ist.
Herr Lohmann
erläutert ausführlich die Punkte warum es sinnvoll und wichtig ist die
Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald herbeizuführen.
Dazu haben über
einen langen Zeitraum intensive Gespräche auf der Ebene der Bürgermeister, in
den Gemeinderäten, interfraktionell auf Fraktions- und Gruppenebene
stattgefunden.
Stand heute, sollte die Gemeinde Heiningen einen positiven Beschluss fassen, haben 5 der 6 Mitgliedgemeinden der Aufgabenübertragung zugestimmt. Im Hinblick auf den 01.01.2024 wird es somit schwierig werden, das angestrebte Zeitfenster zu halten.
Die Eigentumsverhältnisse der Bestandskindergärten bleiben unverändert. Dazu gehört auch der Neubau der Kita Zwergenbutze in Börßum.
Zukünftige Investitionen sowie An-, Um- und Neubauten werden von der Samtgemeinde Oderwald getragen.
Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Heiningen folgenden einstimmigen Beschluss: