Beschluss: einstimmig beschlossen

  • Die Gemeinde Heiningen überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den

örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von

Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald.

 

·         Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.

 


Herr Bürgermeister Naue eröffnet den Tagesordnungspunkt und teilt mit, dass die Gemeinde Heiningen bereits im Jahr 2022 der Aufgabenübertragung zugestimmt hat. Jedoch konnte seinerzeit das seitens der Verwaltung vorgeschlagene Konzept nicht bei allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald die uneingeschränkte Zustimmung erzielen, so dass nochmals ein Beschluss notwendig ist.

 

Herr Lohmann erläutert ausführlich die Punkte warum es sinnvoll und wichtig ist die Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald herbeizuführen.

 

Dazu haben über einen langen Zeitraum intensive Gespräche auf der Ebene der Bürgermeister, in den Gemeinderäten, interfraktionell auf Fraktions- und Gruppenebene stattgefunden. 

 

Stand heute, sollte die Gemeinde Heiningen einen positiven Beschluss fassen, haben 5 der 6 Mitgliedgemeinden der Aufgabenübertragung zugestimmt. Im Hinblick auf den 01.01.2024 wird es somit schwierig werden, das angestrebte Zeitfenster zu halten.

 

Die Eigentumsverhältnisse der Bestandskindergärten bleiben unverändert. Dazu gehört auch der Neubau der Kita Zwergenbutze in Börßum.

Zukünftige Investitionen sowie An-, Um- und Neubauten werden von der Samtgemeinde Oderwald getragen.

 

Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Heiningen folgenden einstimmigen Beschluss: