Beschluss: einstimmig beschlossen

·         Einer Aufstellung der Containeranlage für die Unterbringung einer Kindergartengruppe auf dem Flurstück 15/1 in der Gemeinde Heiningen wird zugestimmt.

 


Herr Bürgermeister Naue erklärt, dass die Gemeinden Dorstadt, Heiningen und Ohrum bereits festgestellt haben, dass die Kapazitäten im Kindergarten in Dorstadt ausgereizt sind, aber keine Flächen dort im Umfeld zur Verfügung stehen, die eine Kindergarten-

erweiterung an diesem Standort möglich machen.

 

Herr Lohmann erläutert, dass die Containeranlage seinerzeit von der Gemeinde Börßum angemietet wurde und sich nunmehr im Eigentum der Samtgemeinde Oderwald befindet.

 

Weiter teilt Herr Lohmann mit, dass die Gemeinde Börßum sich im Jahr 2021 für die Containeranlage entschieden hat, da die Aufnahmekapazitäten nicht mehr ausgereicht haben. Damals hatte man schon den Bewegungsraum im Kindergarten zum Gruppenraum umfunktionieren und in der Schule einen Raum für die Unterbringung der Wackelzahngruppe in Anspruch nehmen müssen.

 

Das Betreuungsangebot wird im ganzen Samtgemeindegebiet als Einheit gesehen. Der Standort in Heiningen eignet sich dafür sehr gut, da der Ort zentral liegt.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Bauaufsichtsbehörde involviert und auch das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig hat seine Zustimmung erteilt, dass die Containeranlage auf dem benannten Flurstück stehen darf, da diese im Förderumfang für die Außenfläche beim Mehrgenerationshaus mit aufgeführt ist.

 

Weiter erklärt Herr Lohmann, sollte die Gemeinde Heiningen ihre Zustimmung zum Containerstandort geben, das Einvernehmen mit der Samtgemeinde Oderwald noch hergestellt werden muss.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Heiningen folgenden einstimmigen Beschluss