Der
Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgenden Beschluss:
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Die Gemeinde
Cramme schließt mit der Flöther Bürgerwind GmbH & Co.KG, Groß Flöthe und
der Aero-Flöth GmbH jeweils einen Vertrag/WEA zur finanziellen Beteiligung von
Kommunen an den bestehenden 4 Windenergieanlagen (Bestandanlagen), die die
beiden Gesellschaften in der Gemarkung Groß Flöthe aktuell betreiben.
Herr Ratzka geht
kurz auf die Verwaltungsvorlage ein.
Frau Fahlbusch hat 2 Fragen zu den Verträgen.
Zum Ersten, wieso die Windanlagen kein Ausschreibungsverfahren durchlaufen und folglich kein Zuschlag erhalten.
Herr Kosel erklärt, dass die Firma ihren Strom aktuell direkt an der Börse verkauft. Sie nimmt somit zurzeit nicht an einem Ausschreibungsverfahren teil. Bei dieser sog. "Direktvermarktung erfolgt keine Erstattung der Akzeptanzabgabe durch den Energieversorger.
Zum Zweiten, wie hoch die Korrektur der Zahlungshöhe aus Anlage 2 ist.
Die Korrektur der Zahlungshöhe ergibt sich aus den Anteilen die in der Anlage 2 festgehalten sind.