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Die Gemeinde Börßum beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes “Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum“.
- Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung
beschlossen.
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Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes
“Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum“ wird dem Planungsbüro Warnecke,
Wendentorwall 19, Braunschweig, erteilt.
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Sämtliche Kosten für das
Bauleitplanverfahren “Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum“ sind
von dem Projektierer zu tragen.
Herr Gemeindedirektor Lohmann erklärt den Sachverhalt und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat vorlagegemäß zu entscheiden.
Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: