Beschluss: einstimmig beschlossen

·         Die Gemeinde Börßum beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes “Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum“.

  • Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.

·         Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes “Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum“ wird dem Planungsbüro Warnecke, Wendentorwall 19, Braunschweig, erteilt.

·         Sämtliche Kosten für das Bauleitplanverfahren “Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum“ sind von dem Projektierer zu tragen.

 


Herr Gemeindedirektor Lohmann erklärt den Sachverhalt und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: