Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

·         Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes “Erbbrinksweg“ in Börßum Ortsteil Seinstedt förmlich eingeleitet.

 


Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert die Verwaltungsvorlage und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss keine Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde Börßum abgegeben hat.

 

Ratsherr Bötel führt aus, dass sich die Eigentümer an die Auflagen eines Bebauungsplanes zu halten haben.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum bei einer Enthaltung folgenden einstimmigen Beschluss: