Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der Samtgemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügten quotalen weiteren Aufgeld-Einzahlungen für die Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH in den Jahren 2024-2026 mit einer Gesamthöhe von 25.000,00 € für die Samtgemeinde Oderwald.

 

·         Der Samtgemeindebürgermeister als Vertreter der Samtgemeinde Oderwald in der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH wird ermächtigt, bis Ende 2025 der Aufnahme von Krediten oder Liquiditätskrediten von bis zu 50 Mio. € zuzustimmen (§ 138 Abs. 5 NKomVG).

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass der Samtgemeinderat für den weiteren Breitbandausbau im Landkreis Wolfenbüttel in seiner Sitzung am 09.12.2020 der Errichtung einer Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH zugestimmt hat (Vorlage SG-X/279/2020).

 

Die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, dass unter dem Vorbehalt der jeweiligen Gremienbeschlüsse weitere quotale Aufgeld-Einzahlungen in Höhe von 10 Mio. € in das Eigenkapital der Netzgesellschaft zur Finanzierung des Netzausbaus für den zweiten Teilausbau der Orte bis Ende 2025 durchgeführt werden sollen. Hierzu führt er unter anderem aus, dass im Gesellschaftervertrag neben dem Stammkapital in Höhe von 50.000 € auch erste quotale Aufgeld-Einzahlungen der Gesellschafter in Höhe von 10 Mio. € festgelegt worden sind. Diese ersten Aufgeld-Einzahlungen sind anteilig von jedem Gesellschafter in den Jahren 2021, 2022 und 2023 geleistet worden. Aktuell verfügt die Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH über ein Eigenkapital in Höhe von 10.050.000 €. Dieses Eigenkapital war notwendig, um den ersten Teilausbau des Glasfasernetzes für die Orte in 2023 und 2024 zu finanzieren.

 

Die Finanzierung des ersten Teilausbaus muss spätestens Anfang 2025 durch eine neue Finanzierung abgelöst werden. Durch steigende Zinsen und auch durch steigende Tiefbaupreise belaufen sich die Kosten zur Ablösung der ersten Teilfinanzierung inklusive der Finanzierung des zweiten Teilausbau der Glasfasernetze in den Orten bis Ende 2025 auf ca. 65 Millionen Euro.

 

Die Gespräche über die Finanzierung des ersten und zweiten Teilausbaus der Glasfasernetze für die Jahre 2023-2025 laufen derzeit noch, bedingen aber die Erhöhung des Eigenkapitals um 10 Mio. € auf insgesamt 20 Mio. € bei der Netzgesellschaft. Für die Samtgemeinde Oderwald bedeutet dies eine quotale Einzahlung in Höhe von insgesamt 25.000,00 € in 2024-2026.

 

Zur Darlehensaufnahme führt Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann aus, dass der Gesamtausbau aller Orte im Landkreis Wolfenbüttel (außer der Stadt Wolfenbüttel) - gemäß Grundlagenplanung - einer Gesamtinvestition von ca. 85 Mio. € netto bzw. ca. 100 Mio. € brutto bedarf. Der investive Ausbau des Breitbandnetzes ist dabei in mehreren Jahresschritten geplant. In den aktuell laufenden Gesprächen mit den jeweiligen Banken zur Finanzierung der Netzgesellschaft werden nur die Teilfinanzierungsmodelle besprochen. Eine Gesamtfinanzierung für den Komplettausbau ist seitens der Bankenkonsortien derzeit nach eigenem Bekunden mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht abbildbar.

 

Entsprechend der aktuell aufgestellten mittelfristigen Finanzierungsplanung für die geplanten Ausbauten bis Ende 2025 werden, neben dem einzuzahlenden Eigenkapital durch die Gesellschafter in Höhe von bis zu 20 Mio. €, abgeschätzt voraussichtlich nun bis zu 50 Mio. € Fremdkapital von den finanzierenden Banken benötigt.

 

Nach § 138 Abs. 5 NKomVG dürfen die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung oder einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ der Gesellschaft, bei der die Kommune allein oder zusammen mit anderen Kommunen oder Zweckverbänden über die Mehrheit der Anteile verfügt, der Aufnahme von Krediten oder Liquiditätskrediten nur mit Genehmigung der Vertretung zustimmen.

 

Es ist vorgesehen, dass die Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung über den jährlich zu beschließenden Wirtschaftsplan der Netzgesellschaft die Erlaubnis erteilt, im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplanes und damit der notwendigen Kreditaufnahme tätig zu werden.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen