Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

·         Der Kirchengemeinde Semmenstedt-Timmern-Kalme wird für die Maßnahme der Zaunerneuerung auf dem Friedhof in Kalme ein Zuschuss in Höhe von 1.494,11 Euro gewährt.

 


Ratsherr Polzin teilt mit, dass die Kirchengemeinde Semmenstedt-Timmern-Kalme am 06. Juni 2023 einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme zur Zaunerneuerung auf dem Friedhof in Kalme gestellt und 3 Kostenvoranschläge eingereicht hat.

 

Das preisgünstigste Angebot der Fa. Müller-Trill Gartenbau beläuft sich auf eine Angebotssumme von 2.988,21 Euro.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 2 b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtung zuständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat ab 01.01.2016 einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen auf Friedhöfen und für Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt.

 

Im Haushaltsplanungsverfahren 2024 sind entsprechende Mittel für die Sanierungsmaßnahme einzustellen.

 

Ratsherr Polzin teilt kurz sein Bedauern über die Zaunauswahl mit, merkt aber an, dass die SPD-Fraktion selbstverständlich dem Zuschussantrag zustimmen wird.

 

Sodann fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen