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Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB beschließt der Rat der
Gemeinde Börßum die Aufstellung des Bebauungsplanes “Östlich der Füllekuhle“ im
Ortsteil Börßum in der Gemeinde Börßum.
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Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser
Bauleitplanung beschlossen.
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Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes
“Östlich der Füllekuhle“ wird dem Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für
Stadtplanung GbR, Braunschweig, erteilt.
N.S. Die Bauleitplanung wird in einem zweistufigen
Verfahren durchgeführt.
Die in
der Sitzung präsentierte Kostenschätzung bezieht sich auf die beiden
nördlichen Grundstücke. Die Kostenübernahme durch den Antragsteller wird
mittels
städtebaulichen Vertrages geklärt.
Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert ausführlich Sachverhalt und führt aus, dass der Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Naturschutz der Gemeinde Börßum sowie der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Börßum empfohlen haben, vorlagegemäß zu entscheiden. Dabei soll nach dem „Verursacherprinzip“ dieser an den Verfahrenskosten beteiligt werden.
Nach einer kurzen Aussprache besteht Einvernehmen unter den Ratsmitgliedern die Kostensituation mit dem Protokoll zu beantworten und fasst folgenden einstimmigen Beschluss: