Beschluss: einstimmig beschlossen

·         Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Aufstellung des Bebauungsplanes “Östlich der Füllekuhle“ im Ortsteil Börßum in der Gemeinde Börßum.

 

·         Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.

 

·         Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes “Östlich der Füllekuhle“ wird dem Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung GbR, Braunschweig, erteilt.

 

N.S. Die Bauleitplanung wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.

        Die in der Sitzung präsentierte Kostenschätzung bezieht sich auf die beiden

        nördlichen Grundstücke. Die Kostenübernahme durch den Antragsteller wird

        mittels städtebaulichen Vertrages geklärt.

 


Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert ausführlich Sachverhalt und führt aus, dass der Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Naturschutz der Gemeinde Börßum sowie der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Börßum empfohlen haben, vorlagegemäß zu entscheiden. Dabei soll nach dem „Verursacherprinzip“ dieser an den Verfahrenskosten beteiligt werden.

 

Nach einer kurzen Aussprache besteht Einvernehmen unter den Ratsmitgliedern die Kostensituation mit dem Protokoll zu beantworten und fasst folgenden einstimmigen Beschluss: