Herr 1. stellv. Bürgermeister A. Naue nimmt die Pflichtenbelehrung gemäß den §§ 40, 41, 42 sowie 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vor und verpflichtet anschließend per Handschlag das Ratsmitglied Niebuhr, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.