Sitzung: 21.05.2024 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-XI/195/2024
Alsdann empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der
Samtgemeinde gebeten wird, folgenden Beschluss zu fassen:
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den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2024
für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu beschließen
Herr Kokon trägt die Vorlage vor. Er berichtete, dass die Gemeinde Flöthe beabsichtigt, Teilbereiche der Gemeindestraßen „Auf den Wöhren/Im Mahnhof“ in Groß Flöthe neu auszubauen. Diese Baumaßnahme wird aus Mitteln der Dorfentwicklung gefördert. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt bereits vor.
Im Vorfeld wurden die Abwasserkanäle (SW und RW) untersucht. Das Ing.-Büro Kuhn und Partner, Braunschweig, hat die Untersuchungsberichte ausgewertet und ein Sanierungskonzept in Form der beigefügten Kostenschätzung (Stand: 09.04.2024) vorgelegt. Insgesamt wurden die Abwasserkanäle als stark sanierungsbedürftig eingestuft.
Die bisher eingeplanten Haushaltsmittel sind nicht ausreichend. Mit dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 werden im Vermögensplan die Mittel dafür bereitgestellt.
Insgesamt steigen die Ausgaben im Vermögensplan um 852.000,00 € von vorher 1.746.000,00 € auf nunmehr 2.598.000,00 €.
Die Kreditermächtigung wird somit auf 2.203.800,00 € neu festgesetzt.
Der Finanzplan wurde entsprechend angepasst.
Änderungen im Erfolgsplan und Stellenplan sind nicht vorgesehen.
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 ist als Anlage beigefügt.
Herr Biehl merkt an, dass die Baumaßnahme in zwei Abschnitten durgeführt wird. Im 1. Bauabschnitt (BA) werden die Kanalleitungen und die Straße in dem Bereich erneuert, welcher förderungsfähig ist. Anschließend wird im 2. BA der restliche Teil der Straße und der Kanäle erneuert.
Herr Polzin erfragt, ob die Aufnahme des Kredites folgen auf den Arbeitspreis haben wird. Herr Biehl erklärt, dass es sich um eine investive Maßnahme handelt und somit keine direkten Folgen für den Arbeitspreis entstehen. Erst die Folgekosten (Abschreibungen und Kreditzinsen) wirken sich auf den Arbeitspreis aus.