Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  • Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel, so wie er sich aus der Anlage zur Drucksache XI/202/2024 ergibt, abzuschließen.


Herr Samtgemeindebürgermeister Marc Lohmann teilt mit, dass mit der Drucksache SG-X/321/2021 über die grundlegende Anpassung bzw. Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Flüchtlingsunterbringung mit dem Landkreis Wolfenbüttel zum 01.01.2021 berichtet wurde.

Aufgrund der Entwicklung des Zuzuges geflüchteter Menschen im Verlauf des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Zuweisung hoher Zahlen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist ein erheblicher Aufgabenzuwachs in den Kommunen eingetreten. Im Besonderen die Akquise, Herrichtung und Ausstattung von Wohnraum sowie der Empfang und die soziale Betreuung der geflüchteten Menschen bindet immer mehr Personal. Die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt verschärft diese Entwicklung. Daher sind die kreisangehörigen Kommunen von einiger Zeit an den Landkreis herangetreten und haben eine Anpassung der finanziellen Regelungen des bestehenden Vertrages beantragt.

Im Rahmen des Abstimmungsprozesses zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis wurde sehr schnell deutlich, dass die derzeitige Kostenerstattung von ca. 785.000 Euro pro Jahr aus Sicht der kreisangehörigen Gemeinden als nicht ausreichend angesehen wird. Da sehr unterschiedliche Einschätzungen für den in den Gemeinden auftretenden Aufwand geschildert wurden, verständigte man sich zunächst auf eine Ermittlung der Kosten jeder Gemeinde für die verschiedenen Aufgaben. Dazu gehören u.a. der Personalaufwand für die Unterbringung inkl. Wohnungsakquise, Hausmeistertätigkeiten, allgemeine und soziale Betreuung der geflüchteten Menschen. Diese Ermittlung der geschätzten Gesamtkosten aller Gemeinden ergab eine Gesamtsumme von ca. 2,1 Mio. Euro pro Jahr.

Seitens des Landkreises wurde signalisiert, dass eine Erhöhung des Erstattungsbetrages zwar begründet ist, jedoch eine Erstattung von 2,1 Mio. Euro weit über dem Erstattungsbetrag des Landes für die Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz liegt. Dieser in der Kostenabgeltungspauschale des Landes nach dem Aufnahmegesetz enthaltene pauschalierte Kostenanteil liegt derzeit bei 1.702,44 € pro berücksichtigungsfähiger Person nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kostenabgeltungspauschale wird aufgrund der durchschnittlichen Anzahl von berücksichtigungsfähigen Personen zu festgelegten Stichtagen gezahlt. Im Rahmen mehrerer Gespräche zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden konnte Einigkeit über den dieser Drucksache als Anlage beigefügten Vertragsentwurf erzielt werden. Dieser Vertragsentwurf muss nun noch von allen politischen Gremien beschlossen werden.

Die wesentlichen Abweichungen zum bisherigen Vertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Für die Personal- und Sachkosten im Rahmen des Verwaltungs- und Betreuungsaufwandes bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen nach dem AsylbLG gewährt der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden einen Kostenausgleich. Grundlage für die Höhe des Kostenausgleiches ist der in der Kostenabgeltungspauschale des Landes nach dem Aufnahmegesetz enthaltene pauschalierte Kostenanteil pro berücksichtigungsfähiger Person nach dem AsylbLG. Dieser beträgt derzeit 1.702,44 € pro Person. Auf der Grundlage der im Jahr 2023 für den Landkreis zu berücksichtigen durchschnittlichen 720 Asylbewerberinnen und Asylbewerber ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1,225 Mio. Euro. Von diesem Gesamtbetrag werden zunächst die notwendigen Kosten für einen Sicherheitsdienst in der von der Stadt Wolfenbüttel betriebenen Gemeinschaftsunterkunft Okeraue abgezogen und der Stadt Wolfenbüttel erstattet. Der verbleibende Betrag wird anschließend nach der durchschnittlichen Zahl der aufgenommenen berücksichtigungsfähigen Personen auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt.

  • Soweit wegen des Mangels von zur Verfügung stehenden Wohnraums die Notwendigkeit für die Errichtung und Betreibung von Sammelunterkünften besteht, übernimmt der Landkreis die Kosten für die erste Sammelunterkunft (SU Schöppenstedt). Für jede weitere notwendige Sammelunterkunft werden die dort untergebrachten Menschen in die Verteilung der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme einbezogen. Die Vertragspartner sind sich einig, dass eine Unterbringung in Sammelunterkünften möglichst eine temporäre Maßnahme sein soll.

  • Um in evtl. auftretenden Zeiten mit geringeren Flüchtlingszahlen den kreisangehörigen Gemeinden die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung einer Grundstruktur zu geben, wurde in § 9 ein Garantiebetrag eingefügt. Der Garantiebetrag orientiert sich an den auf der Basis der bisherigen vertraglichen Regelung erstatteten Kosten. Der Garantiebetrag soll den Gemeinden eine stabile Finanzierung zur Deckung ihrer Kosten ermöglichen. Sollte der Zuzug von geflüchteten Menschen über einen längeren Zeitraum auf niedrigem Niveau stagnieren, werden die Vertragspartner Gespräche über eine Anpassung führen.

Ohne Aussprach fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen