Sitzung: 02.12.2013 Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-IX/158/2013
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger
Beschlussvorschlag:
- Der Annahme der Schenkung von Feuerwehrhelmen an die Freiwillige
Feuerwehr Börßum wird gemäß § 111 Absatz 7 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes nicht zugestimmt.
Herr Ausschussvorsitzender Kalb berichtet, dass dieser Tagesordnungspunkt schon auf der Sitzung am 21.10.2013 behandelt wurde. Damals wurde beschlossen, keine Beschlussempfehlung abzugeben. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob die Kommunalaufsicht Bedenken gegen die Annahme der Feuerwehrhelme hat.
Herr Ausschussvorsitzender Kalb teilt mit, dass nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bei Spenden ein transparentes Verfahren anzuwenden ist. Insbesondere muss offenkundig bekannt sein, von wem die Spende kommt, welchem Zweck die Spende dient und welchen Geldwert die Spende besitzt.
Die Kommunalaufsicht ist nach Schilderung des Sachverhalts zu dem Ergebnis gelangt, dass im Fall der Spende der Feuerwehrhelme an die Freiwillige Feuerwehr Börßum nicht von einem transparenten Verfahren gesprochen werden kann.
Ferner wird auch seitens der Verwaltung von der Annahme der Spende abgeraten.