Beschluss:

·      Die Änderungen und Anpassungen durch den Trägerwechsel und die Datenschutzprüfung werden im Betreuungsvertrag auf- und vorgenommen. Für derzeit betreute Kinder gilt der bisherige Vertrag noch bis zum Ende des aktuellen Kindergartenjahres am 31.07.2025. Ab dem 01.08.2025 sollen alle Verträge ausgetauscht werden. Kinder, die noch in diesem Kindergartenjahr aufgenommen werden, sollen bereits den überarbeiteten Vertrag erhalten, da die Samtgemeinde ab dem 01.01.2025 die Trägerschaft inne hat. 

·      Mit der Ergänzung, dass die Datenschutzrichtlinien hinsichtlich der Einwilligungserklärungen noch einmal geprüft werden.


Ratsherr Wessel erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage.

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann geht noch einmal ins Detail erläutert, dass im Samtgemeindeausschuss ein Hinweis von Ratsherr Bassy zur Einwilligungserklärung auf Seite 6 des Betreuungsvertrages aufgekommen ist. Es wurde befürchtet, dass Erzieherinnen und Erzieher durch die Prüfung der erteilten Zustimmungen bürokratisch belastet werden. Die Bitte, dies als Fließtext zu formulieren, wurde diskutiert, jedoch war sich der Samtgemeindeausschuss uneinig, dass eine Auswahlmöglichkeit erforderlich bleibt.

Nach reger Diskussion fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen