Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 wird zugestimmt.

·         Die Verbrauchsgebühr wird auf 3,27 €/m³ (ohne Mehrwertsteuer) festgesetzt.

·         Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 3,66 €, bis Q3 10 auf 9,16 € und bis Q3 16 auf 14,65 € festgesetzt.


Ratsherr Dette erläutert die Verwaltungsvorlage.

Ratsherr Köhn erkundigt sich nach den Gründen für die hohen Wasserpreise. 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann erklärt, dass der Wassereinkauf eine we-sentliche Komponente darstellt. Es gibt drei Wasserbezugspartner: die Harzwasser-werke, Salzgitter- Flachstahl und Purena. Er weist darauf hin, dass eine Bündelung der Verträge zur Kostensenkung nicht so einfach ist wie beim Wechsel des Energieversorgers.

Weitere Faktoren, die zu den hohen Preisen beitragen, sind Fixkosten für Verwaltung 

und Personal, Unterhaltungskosten für die Netzstrukturen sowie Zinsen und Aufwendun-gen, die von bisherigen Investitionen abhängen. Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann hebt hervor, dass die marode Infrastruktur, insbesondere durch Wasserrohr-brüche, ebenfalls einen Einfluss hat. Zudem wird auf die Anpassung der rechtlichen Vor-gaben zur Wasserentnahmegebühr zum 01.01.2024 hingewiesen.

Ratsherr Kokon fragt nach der Laufzeit der Bezugsverträge und schlägt vor, zukünftig den Bericht der Prüfungsgesellschaft in Form einer PowerPoint-Präsentation auch im Samtgemeinderat vorzustellen, um die umfangreichen Zahlen verständlicher zu machen.

N.S. Laufzeit der Bezugsverträge:

  • Harzwasserwerke – neuer Vertrag wird ausgearbeitet
  • Salzgitter-Flachstahl – Vertragsbeginn 01.04.1973; die Laufzeit beträgt 5 Jahre und verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre, wenn nicht 1 Jahr vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird
  • Purena – Vertragsbeginn 04.03.1998/17.03.1998; der Vertrag läuft bis zum 31.03.2023 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird

Ratsherr Polzin merkt an, dass Wasserpreise variieren können, da einige Kommunen 

ihre Wasserpreise subventionieren oder zusätzliche Gebühren für Regenwasser er-heben.

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann erläutert, dass eine Subventionierung im Kernhaushalt rechtlich möglich wäre, jedoch aufgrund der bestehenden finanziellen 

Belastungen des Haushalts davon Abstand genommen wurde.

Ratsherr Wessel äußerte Bedenken zur 24%igen Erhöhung der Wasserpreise und betonte, dass den Bürgern erklärt werden müsse, warum diese nötig sei. Er fragte sich, ob es nicht besser gewesen wäre, die Erhöhung jährlich vorzunehmen.

Ratsherr Dette teilt mit, dass der Kalkulationszeitraum zwei Jahre umfasst und eine jährliche Erhöhung von 10% insgesamt 20% ausgemacht hätte, sodass die geplante Erhöhung von 24% nur geringfügig höher sei. Zudem wies er darauf hin, dass die Regenwassergebühren zwar relevant, aber nur das Abwasser betreffen.

Sodann ergeht bei einer Enthaltung nachfolgender einstimmiger.