Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

·      der Neufassung der Satzung über den Betrieb, die Benutzung und über die Gebühren der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Samtgemeinde Oderwald (Kindertagesstättensatzung) wird in der Fassung mit der vorgeschlagenen Gebührenanhebung der Anlage 1 – Gebührenstaffelung – monatliche Teilbeträge mit der Änderung der Stufe 3 der Betreuungsform Krippe (3-4-tags) von 226 Euro auf 346 Euro und Einführung einer 15-stufigen Gebührenstaffelung beschlossen.


Ratsherr Wessel stellt die Verwaltungsvorlage zur Neufassung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Oderwald vor. Hintergrund ist die zum 01.01.2025 erfolgte Übertragung sämtlicher Kindertagesstätten in die Trägerschaft der Samtgemeinde Oderwald.

Zukünftig erfolgt die Abrechnung des Mittagessens taggenau – wie bereits in den Grundschulen praktiziert – zum Preis von 3,50 € pro Essen. Die bisherige Geschwisterermäßigung entfällt. Neu aufgenommen wurde eine Regelung zum möglichen Ausschluss eines Kindes in § 14 der Satzung.

Die Gebührenstaffelung, zuletzt 2023 angepasst, wurde auf Grundlage einer Rückmeldung aus dem Beirat der Kindertagesstätte „Dorfkinder“ überarbeitet. Die Verwaltung führte eine anonyme Abfrage durch, auf die rund 40 % Rückmeldungen eingingen. Auf dieser Basis wurde die Einkommensstaffelung von 9 auf 15 Stufen erweitert. Die höchste Einkommensstufe wurde von 4.000 € auf 6.000 € monatliches Familieneinkommen angehoben. Der Kindertagesstättenausschuss hat darüber hinaus der erweiterten Einkommensstaffelung seine Zustimmung erteilt.

Eine Änderung ist noch zu erwähnen: In der Gebührenstaffelung wurde in Stufe 3 bei der ¾-Tagsbetreuung fälschlicherweise ein Betrag von 246 € ausgewiesen – korrekt sind 346 €.

Der Samtgemeindeausschuss ist dem so gefolgt und hat die Empfehlung an den Rat weitergegeben.

Ratsfrau Fahlbusch begrüßt insbesondere die erweiterte, sozialgerechtere 15-Stufen-Staffelung sowie die intensive Beteiligung der Beiräte, die sie als gelungenes Beispiel für einen demokratisch verlaufenden Entscheidungsprozess hervorhebt.

Sodann fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen