Sitzung: 25.06.2025 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-XI/283/2025
Beschluss:
· der Neufassung der Satzung über den Betrieb,
die Benutzung und über die Gebühren der Kindertagesstätten in der Trägerschaft
der Samtgemeinde Oderwald (Kindertagesstättensatzung) wird in der
Fassung mit der vorgeschlagenen Gebührenanhebung der Anlage 1 –
Gebührenstaffelung – monatliche Teilbeträge mit der Änderung der Stufe 3 der
Betreuungsform Krippe (3-4-tags) von 226 Euro auf 346 Euro und Einführung einer 15-stufigen
Gebührenstaffelung beschlossen.
Ratsherr Wessel
stellt die Verwaltungsvorlage zur Neufassung der Gebührensatzung für die
Kindertagesstätten der Samtgemeinde Oderwald vor. Hintergrund ist die zum
01.01.2025 erfolgte Übertragung sämtlicher Kindertagesstätten in die
Trägerschaft der Samtgemeinde Oderwald.
Zukünftig erfolgt
die Abrechnung des Mittagessens taggenau – wie bereits in den Grundschulen
praktiziert – zum Preis von 3,50 € pro Essen. Die bisherige
Geschwisterermäßigung entfällt. Neu aufgenommen wurde eine Regelung zum
möglichen Ausschluss eines Kindes in § 14 der Satzung.
Die
Gebührenstaffelung, zuletzt 2023 angepasst, wurde auf Grundlage einer
Rückmeldung aus dem Beirat der Kindertagesstätte „Dorfkinder“ überarbeitet. Die
Verwaltung führte eine anonyme Abfrage durch, auf die rund 40 % Rückmeldungen
eingingen. Auf dieser Basis wurde die Einkommensstaffelung von 9 auf 15 Stufen
erweitert. Die höchste Einkommensstufe wurde von 4.000 € auf 6.000 €
monatliches Familieneinkommen angehoben. Der Kindertagesstättenausschuss hat
darüber hinaus der erweiterten Einkommensstaffelung seine Zustimmung erteilt.
Eine Änderung ist
noch zu erwähnen: In der Gebührenstaffelung wurde in Stufe 3 bei der
¾-Tagsbetreuung fälschlicherweise ein Betrag von 246 € ausgewiesen – korrekt
sind 346 €.
Der Samtgemeindeausschuss
ist dem so gefolgt und hat die Empfehlung an den Rat weitergegeben.
Ratsfrau Fahlbusch
begrüßt insbesondere die erweiterte, sozialgerechtere 15-Stufen-Staffelung
sowie die intensive Beteiligung der Beiräte, die sie als gelungenes Beispiel für
einen demokratisch verlaufenden Entscheidungsprozess hervorhebt.
Sodann fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen
