Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

·      Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die kommunalen Kindertagesstätten der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.


Ratsherr Wessel erläutert die entsprechende Verwaltungsvorlage.

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann ergänzt, dass es bislang – mit wenigen Ausnahmen bei Kindertagesstätten in Börßum – keine Geschäftsordnungen für die Beiräte gegeben habe, da bislang keine Beiräte eingerichtet waren. Dies werde nun nachgeholt.

Im Personal- und Finanzausschuss sei die Geschäftsordnung beraten und inhaltlich konkretisiert worden. Zwar sei die Mitgliedschaft im Beirat durch das Niedersächsische Kitagesetz (NKiTaG) grundsätzlich geregelt, im Kita-Ausschuss habe es jedoch Rückfragen zur konkreten Ausgestaltung gegeben. Insbesondere war unklar, wann die Mitgliedschaften einzelner Gruppen enden. Diese Unklarheit sei nun in §3 Nr.3 der Geschäftsordnung behoben worden: Die Leitungen der Einrichtungen gehören dem Beirat dauerhaft an, während die Elternvertretungen jeweils zum neuen Kindergartenjahr neu gewählt werden. Dieser Passus war bereits zuvor enthalten, wurde aber nun sprachlich klarer gefasst.

An der Geschäftsordnung selbst wurden ansonsten keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

Weiterhin erläutert Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann, dass die Mitglieder aus den politischen Gremien für gewöhnlich im Rahmen der konstituierenden Sitzungen benannt werden. Da die Übertragung der Trägerschaft auf die Samtgemeinde im Jahr 2021 noch nicht abgeschlossen war, konnten diese Mitglieder erst zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden und müssten daher im kommenden Jahr erneut gewählt werden.

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden einstimmigen