Sitzung: 25.06.2025 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-XI/284/2025
Beschluss:
· Die als
Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die kommunalen Kindertagesstätten der
Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.
Ratsherr Wessel
erläutert die entsprechende Verwaltungsvorlage.
Herr
Samtgemeindebürgermeister Lohmann ergänzt, dass es bislang – mit wenigen
Ausnahmen bei Kindertagesstätten in Börßum – keine Geschäftsordnungen für die
Beiräte gegeben habe, da bislang keine Beiräte eingerichtet waren. Dies werde
nun nachgeholt.
Im Personal- und
Finanzausschuss sei die Geschäftsordnung beraten und inhaltlich konkretisiert
worden. Zwar sei die Mitgliedschaft im Beirat durch das Niedersächsische
Kitagesetz (NKiTaG) grundsätzlich geregelt, im Kita-Ausschuss habe es jedoch
Rückfragen zur konkreten Ausgestaltung gegeben. Insbesondere war unklar, wann
die Mitgliedschaften einzelner Gruppen enden. Diese Unklarheit sei nun in § 3 Nr. 3 der Geschäftsordnung behoben worden: Die Leitungen der
Einrichtungen gehören dem Beirat dauerhaft an, während die Elternvertretungen jeweils zum
neuen Kindergartenjahr neu gewählt werden. Dieser Passus war bereits zuvor
enthalten, wurde aber nun sprachlich klarer gefasst.
An der
Geschäftsordnung selbst wurden ansonsten keine inhaltlichen Änderungen
vorgenommen.
Weiterhin erläutert
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann, dass die Mitglieder aus den politischen
Gremien für gewöhnlich im Rahmen der konstituierenden Sitzungen benannt werden.
Da die Übertragung der Trägerschaft auf die Samtgemeinde im Jahr 2021 noch
nicht abgeschlossen war, konnten diese Mitglieder erst zu einem späteren
Zeitpunkt bestimmt werden und müssten daher im kommenden Jahr erneut gewählt
werden.
Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden einstimmigen
