Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Sodann fasst Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

·         Das Übernachten im Dorfgemeinschaftshaus ist nicht zulässig. Die Hausordnung sowie die Nutzungsvereinbarung für das Dorfgemeinschafts-haus werden entsprechend geändert.


Bürgermeister Polzin erläutert, dass aus gegebenem Anlass das Übernachten im Dorfgemeinschaftshaus verboten werden sollte.

Vor zwei Wochen wurde das Dorfgemeinschaftshaus für einen Jugend-Geburtstag gemietet. Frau Gille (Hausmeisterin) war Zeugin, als die Gäste der Feier mit Schlafsäcken und Luftmatratzen in das Dorfgemeinschaftshaus gingen. Am nächsten Tag stellte sie fest, dass nicht nur übernachtet wurde, sondern auch die Duschen benutzt wurden.

 

Ratsherr Voß erklärt, dass die Duschen und Umkleideräume nicht verschließbar sind. Dieses müsse endlich geändert werden.

 

Ratsfrau Scheffler empfindet zudem, dass es nicht richtig ist, dass bspw. eine 20-jährige Person die Aufsicht bei einer solchen Feier übernimmt. Sie spricht sich für einen Passus in der Benutzungsordnung aus, die die Anwesenheit eines Elternteils fordert.

 

Herr Spier schlägt vor, das Übernachtungsverbot auch in den Vertrag mit aufzunehmen, da dieser unterschrieben wird.