Herr Dette fragt an, warum er für die Abfuhr seines Fäkalschlammes eine Rechnung der Fa. KTH erhalten hat. Herr Biehl erklärt, dass die Fa. KTH von der Samtgemeinde mit der Abfuhr des Fäkalschlammes beauftragt wurde. Für diese Ausfuhr wird gemäß der Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen eine Abwassergebühr in Höhe von 45,00 € je m³ entnommenen Fäkalschlamms per Gebührenbescheid durch die Samtgemeinde vom Grundstückseigentümer gefordert. Eine Rechnung hätte die beauftragte Firma nicht stellen dürfen.