Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Wessel berichtet, das er über die Nds. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt die Genehmigung zur Einrichtung einer Familiengruppe in der Kindertagesstätte Börßum zum Kindergartenjahr 2014/2015 erreicht hat, ohne dass die Gemeinde Börßum den Zuschuss für die zweite Krippengruppe zurückzahlen muss. Auf Grund der nunmehr vorliegenden Sachlage sollte die bisherige Planung jedoch beibehalten werden. Für die Zukunft ist die Einrichtung einer Familiengruppe (und keiner zweiten Krippengruppe) in Börßum jedoch eine gute Option für die Planung.

 

Herr Bassy führt aus, dass die Gemeinde Börßum nach den Prognosen den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr nur mit der Schaffung der 2. Krippengruppe erfüllen konnte und er der Meinung ist, dass durch die Einführung des „Betreuungsgeldes“ weniger Krippenanmeldungen vorliegen.

 

Frau Johns spricht sich dafür aus, die Gruppenplanung, die im Februar 2014 beschlossen wurde, beizubehalten.

 

In der Zweckverbandsversammlung besteht Einvernehmen, die bisherige Gruppenplanung von Februar 2014 beizubehalten.