Beschluss: einstimmig beschlossen

  • Den Oderwaldmusikanten wird es gestattet, eine abschließbare Abtrennung zum Schutz der Instrumente in dem Bestuhlungsraum (2 m x 3 m) des MTV zu installieren.
  • Der anzuschaffende Anhänger der Oderwaldmusikanten darf in der Garage der Gemeinde Dorstadt untergebracht werden, solange eine Nutzung seitens der Gemeinde Dorstadt nicht vorgesehen ist.
  • Sollte seitens der Gemeinde Dorstadt Eigenbedarf an der Garage bestehen, wird den Oderwaldmusikanten gestattet, hinter der Garage einen geschlossenen Anbau fachgerecht zu errichten, um den Anhänger dort unterzustellen.
  • Kosten entstehen der Gemeinde Dorstadt hierdurch nicht.

 


Ratsherr D. Voß teilt mit, dass die Oderwaldmusikanten zurzeit ihre Instrumente in dem „Bestuhlungsraum“ unterstellt. Leider wurde des Öfteren festgestellt, dass dort bei Vermietungen des Dorfgemeinschaftshauses die Instrumentendeckel geöffnet waren, da dieser Raum für jedermann zugänglich ist. Nunmehr hat sich Verein eine neue Beschallungsanlage erworben, die sehr teuer war. Um eine Beschädigung der Instrumente bzw. dieser Anlage zu verhindern, fragen die Oderwaldmusikanten an, ob dieser Raum durch einen stabilen Zaun mit einer abschließbaren Tür abgetrennt werden darf (ca. 6 m²). Kosten würden der Gemeinde Dorstadt nicht entstehen.

 

Des Weiteren teilt er mit, dass auf Grund der Größe dieser Beschallungsanlage seitens des Vereins ein Anhänger angeschafft werden muss. Da die Garage der Gemeinde Dorstadt zurzeit leer steht, bittet er darum, diesen dort unterstellen zu dürfen. Sollte in Zukunft dieser Platz seitens der Gemeinde Dorstadt wieder benötigt werden, schlagen die Oderwaldmusikanten vor, hinter der Garage einen geschlossenen Anbau fachgerecht zu errichten und den Anhänger dort unterzustellen.

 

Es entsteht eine kurze Diskussion über die gemeinsame Anschaffung eines Anhängers durch die Oderwaldmusikanten und der Gemeinde Dorstadt. Diese wird allerdings auf Grund der Abhängigkeit der Nutzung wieder verworfen.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt folgenden einstimmigen Beschluss: