Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sodann wird vom Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald einstimmig empfohlen, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  • Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation wird nur für das Jahr 2015 zugestimmt.

 

  • Der Arbeitspreis wird nicht erhöht und bleibt somit bei 4,35 €/m³.

Ratsherr Plumeyer trägt vor, dass bei der Ermittlung der Gebührenobergrenze für die Schmutzwasserbeseitigung die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ausgesondert wurden, da die Samtgemeinde jeweils gesonderte öffentliche Einrichtungen zur Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung betreibt und daher auch bei geringfügigen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung keinen einheitlichen Gebührensatz für die gesamte Abwasserbeseitigung festlegen kann. Da der geplante Jahresüberschuss (126.500,00 €) weit unter der Summe der Auflösung der Ertragszuschüsse (207.000,00 €) bleibt, wird tatsächlich ein Verlust in Höhe von 80.500,00 € erzielt. Die Summe entspricht ungefähr dem Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung, der über Gebühren nicht abgedeckt ist.

 

Herr Plumeyer führ weiter aus, dass es drei Möglichkeiten gibt, die Kosten aufzufangen:

 

1.    Einführung einer Niederschlagswassergebühr

2.    Die SW-Gebühr wird mit einer kalkulatorischen Verzinsung gerechnet

3.    Erhöhung der Grundgebühr

 

Es entsteht eine rege Diskussion, an der sich alle anwesenden Personen beteiligen.

 

Als Ergebnis der Diskussion wird festgehalten, dass die Gebührenkalkulation nur für das Jahr 2015 beschlossen werden soll. Auf eine Erhöhung auf die errechnete Gebühr in Höhe von 4,38 €/m³ wird verzichtet. Somit bleibt es bei einer Gebühr in Höhe von 4,35 €/m³. Der Betriebsausschuss wird sich frühzeitig mit der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 befassen und über die von Herr Plumeyer vorgebrachten Möglichkeiten beraten.