Sitzung: 08.12.2014 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG-IX/270/2014
Sodann wird vom Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald einstimmig empfohlen, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation wird nur für das
Jahr 2015 zugestimmt.
- Der Arbeitspreis wird nicht erhöht und bleibt somit bei 4,35 €/m³.
Ratsherr Plumeyer trägt
vor, dass bei
der Ermittlung der Gebührenobergrenze für die Schmutzwasserbeseitigung die
Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ausgesondert wurden, da die
Samtgemeinde jeweils gesonderte öffentliche Einrichtungen zur Schmutz- bzw.
Niederschlagswasserbeseitigung betreibt und daher auch bei geringfügigen Kosten
der Niederschlagswasserbeseitigung keinen einheitlichen Gebührensatz für die
gesamte Abwasserbeseitigung festlegen kann. Da der geplante Jahresüberschuss
(126.500,00 €) weit unter der Summe der Auflösung der Ertragszuschüsse
(207.000,00 €) bleibt, wird tatsächlich ein Verlust in Höhe von 80.500,00 €
erzielt. Die Summe entspricht ungefähr dem Anteil der
Niederschlagswasserbeseitigung, der über Gebühren nicht abgedeckt ist.
Herr
Plumeyer führ weiter aus, dass es drei Möglichkeiten gibt, die Kosten
aufzufangen:
1.
Einführung einer Niederschlagswassergebühr
2.
Die SW-Gebühr wird mit einer kalkulatorischen Verzinsung gerechnet
3.
Erhöhung der Grundgebühr
Es
entsteht eine rege Diskussion, an der sich alle anwesenden Personen beteiligen.
Als
Ergebnis der Diskussion wird festgehalten, dass die Gebührenkalkulation nur für
das Jahr 2015 beschlossen werden soll. Auf eine Erhöhung auf die errechnete
Gebühr in Höhe von 4,38 €/m³ wird verzichtet. Somit bleibt es bei einer Gebühr
in Höhe von 4,35 €/m³. Der Betriebsausschuss wird sich frühzeitig mit der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 befassen und über die von Herr Plumeyer
vorgebrachten Möglichkeiten beraten.