Beschluss: einstimmig beschlossen

·         Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 wird zugestimmt.


Ratsherr Dette teilt mit, dass die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Oderwald am 08.10.2014 das Büro Dr. Halter Kommunale Kalkulation GmbH, Hannover, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 bis 2016 beauftragt hat.

 

Die Gebühren für diesen Zeitraum wurden u.a. auf Grundlage folgender Unterlagen ermittelt:

 

·         Wirtschaftsplan 2014 und Entwurf 2015

·         Gebührenkalkulation 2013-2014

·         Aktuelle Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

·         Entwicklung Anlagevermögen

·         Jahresabschluss 2013

·         Zusammenstellung der Beiträge und Zuschüsse.

 

Auf der Grundlage dieser Unterlagen erfolgte eine Gebührenkalkulation nach den Vorgaben des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG).

 

Die kostendeckende Gebühr für die zentrale öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald beträgt (Höchstgrenze, ohne Mehrwertsteuer) bei unveränderter Grundgebühr 2,10 €/m³. Das entspricht der derzeitigen Gebührenhöhe.

 

Der Werksausschuss sowie der Samtgemeindeausschuss haben in ihren Sitzungen einstimmig empfohlen, der Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 zuzustimmen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss: