Sitzung: 10.12.2014 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-IX/269/2014
· Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 wird zugestimmt.
Ratsherr Dette teilt mit,
dass die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Oderwald am
08.10.2014 das Büro Dr. Halter Kommunale Kalkulation GmbH, Hannover, mit
der Erstellung der Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 bis 2016 beauftragt
hat.
Die Gebühren für diesen
Zeitraum wurden u.a. auf Grundlage folgender Unterlagen ermittelt:
·
Wirtschaftsplan
2014 und Entwurf 2015
·
Gebührenkalkulation
2013-2014
·
Aktuelle
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
·
Entwicklung
Anlagevermögen
·
Jahresabschluss
2013
·
Zusammenstellung
der Beiträge und Zuschüsse.
Auf der Grundlage dieser
Unterlagen erfolgte eine Gebührenkalkulation nach den Vorgaben des § 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG).
Die kostendeckende Gebühr
für die zentrale öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde
Oderwald beträgt (Höchstgrenze, ohne Mehrwertsteuer) bei unveränderter
Grundgebühr 2,10 €/m³. Das
entspricht der derzeitigen Gebührenhöhe.
Der Werksausschuss sowie
der Samtgemeindeausschuss haben in ihren Sitzungen einstimmig empfohlen, der
Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 zuzustimmen.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss: