Beschluss: einstimmig beschlossen

  • Für die beiden Vorschläge, Bau einer Rampe entlang des Dorfgemeinschaftshauses (Vorschlag A) und Anhebung der Zufahrt am Dorfgemeinschaftshaus (Vorschlag B), wird ein Ing.-Büro für die Durchführung einer neuen Kostenschätzung beauftragt. In diese Kostenschätzung ist die Erneuerung des Regenwasserkanals mit einzubeziehen.

 


Ratsherr Ganzauer teilt mit, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen im und am Dorfgemeinschaftshauses Bornum auf Anregung von Herrn Borris, mit der ev. Kirchengemeinde Bornum, mehrere Gespräche zur Umgestaltung des Vorplatzes und der Zuwegung zur Kirche geführt wurden. Ziel war es, eine gemeinschaftliche Baumaßnahme des DGH- und des Kirchenvorplatzes durchzuführen. Dazu wurde Herrn Plumeier mit der Erstellung einer Grob-Kostenschätzung beauftragt. Nach Prüfung der Kosten hat die ev. Kirchengemeinde mitgeteilt,  dass auf Grund des hohen Kostenanteils der Kirchengemeinde, eine Beteiligung nicht erfolgen kann. Deshalb wurde beim Ortstermin des Bauausschusses am 13.10.2014 wieder auf die ursprünglichen Lösungsvorschläge zurückgegriffen:

 

Vorschlag A       Bau einer Rampe entlang des DGH´s, Kosten lt. Grobschätzung vom 03.05.2013 in Höhe von 9.104,89 Euro.

 

Vorschlag B       Anhebung der Zufahrt am DGH, Kosten lt. Grobschätzung vom 26.01.2014 in Höhe von 14.428,75 Euro.

 

Bei beiden Lösungsvorschlägen ist zu beachten, dass zeitgleich die Erneuerung des RW-Kanales mit umgesetzt wird.

 

Da die Kosten für die beiden Varianten bereits im Jahr 2013 errechnet wurden, hat der Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung empfohlen, ein Ing.-Büro mit einer erneuten Kostenschätzung für die beiden Varianten, in denen die Erneuerung des Regenwasserkanals mit eingerechnet ist, zu erstellen. Erst danach sollte dann eine erneute Aussprache über die weitere Verfahrensweise eines behindertengerechten Ausbaus erfolgen.

 

Ratsherr B. Bötel ist ebenfalls der Meinung, dass zunächst einmal die erneute Kostenschätzung vorgelegt werden sollte und die weitere Verfahrensweise dann zunächst im Bauausschuss vorberaten werden sollte.

 

Ratsherr Wessel fragt nach, ob auch an die Installation einer behindertengerechten Toilette gedacht wurde. Hierüber entsteht eine kurze Diskussion.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: