- Für die beiden Vorschläge, Bau einer
Rampe entlang des Dorfgemeinschaftshauses (Vorschlag A) und Anhebung der
Zufahrt am Dorfgemeinschaftshaus (Vorschlag B), wird ein Ing.-Büro für die
Durchführung einer neuen Kostenschätzung beauftragt. In diese
Kostenschätzung ist die Erneuerung des Regenwasserkanals mit
einzubeziehen.
Ratsherr Ganzauer teilt mit, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen im und am
Dorfgemeinschaftshauses Bornum auf Anregung von Herrn Borris, mit der ev.
Kirchengemeinde Bornum, mehrere Gespräche zur Umgestaltung des Vorplatzes und
der Zuwegung zur Kirche geführt wurden. Ziel war es, eine gemeinschaftliche
Baumaßnahme des DGH- und des Kirchenvorplatzes durchzuführen. Dazu wurde Herrn
Plumeier mit der Erstellung einer Grob-Kostenschätzung beauftragt. Nach Prüfung
der Kosten hat die ev. Kirchengemeinde mitgeteilt, dass auf Grund des hohen Kostenanteils der
Kirchengemeinde, eine Beteiligung nicht erfolgen kann. Deshalb wurde beim
Ortstermin des Bauausschusses am 13.10.2014 wieder auf die ursprünglichen
Lösungsvorschläge zurückgegriffen:
Vorschlag A Bau einer Rampe entlang des DGH´s, Kosten
lt. Grobschätzung vom 03.05.2013 in Höhe von 9.104,89 Euro.
Vorschlag B Anhebung der Zufahrt am DGH, Kosten lt.
Grobschätzung vom 26.01.2014 in Höhe von 14.428,75 Euro.
Bei beiden Lösungsvorschlägen ist zu beachten, dass zeitgleich die
Erneuerung des RW-Kanales mit umgesetzt wird.
Da die Kosten für die beiden Varianten bereits im Jahr 2013 errechnet
wurden, hat der Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung empfohlen, ein
Ing.-Büro mit einer erneuten Kostenschätzung für die beiden Varianten, in denen
die Erneuerung des Regenwasserkanals mit eingerechnet ist, zu erstellen. Erst
danach sollte dann eine erneute Aussprache über die weitere Verfahrensweise
eines behindertengerechten Ausbaus erfolgen.
Ratsherr B. Bötel ist ebenfalls der Meinung, dass zunächst einmal die
erneute Kostenschätzung vorgelegt werden sollte und die weitere Verfahrensweise
dann zunächst im Bauausschuss vorberaten werden sollte.
Ratsherr Wessel fragt nach, ob auch an die Installation einer
behindertengerechten Toilette gedacht wurde. Hierüber entsteht eine kurze
Diskussion.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden
einstimmigen Beschluss: