Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

·          Die Gemeinde schließt mit dem Verein Motorradfreunde Werlaburg WF e.V. einen mietzinsfreien Mietvertrag über 20 Jahre für das Grundstück „Am Hellebach – ehem. Pumpenhaus-„ ab.

 


Ratsherr Hauenschild teilt mit, dass der Verein Motorradfreunde Werlaburg WF e.V. seit 01.01.2007 das ehemalige „Pumpenhaus“ in Achim als Vereinsheim nutzt. Nach Wegfall der ursprünglichen gemeindlichen Nutzung des Gebäudes im OT Achim haben die Motorradfreunde den Innenraum das Gebäude in Eigenleistung (ohne Zuwendungen der Gemeinde) nach ihren Bedürfnissen als Vereinsheim umgebaut und einen Mietvertrag für die vereinsorientierte Nutzung erhalten.

 

Im Rahmen der Neuausrichtung der Vereinsförderung in der Gemeinde Börßum wurde auch für dieses Gebäude eine Nutzungsvereinbarung in gleichlautender Fassung, wie bei anderen örtlichen Vereinen, die ein Gebäude verwalten, abgeschlossen. Diese Vereinbarung hat sich aufgrund der besonderen Strukturen als nicht sinnvoll erwiesen.

 

Daher hat der Verein Motorradfreunde Werlaburg WF e.V. beantragt, das Gebäude zu einem symbolischen Kaufpreis in Höhe von 1,00 € zu erwerben. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Verwaltung wurde deutlich, dass das Ziel dieses Erwerbes lediglich die langfristige Planungssicherheit zur ausgeübten und bewährten Nutzung des Gebäudes und des Grundstückes ist. Mit einem Verkauf der Immobilien wären Bilanznachteile der Gemeinde Börßum verbunden. Daher haben sich die Verwaltung im Beisein des Bürgermeisters und der Verein darauf verständigt hier einen langfristigen Mietvertrag (Dauer 20 Jahre) ohne Mietzinsverpflichtung abzuschließen. Der Verein übernimmt die gesamte Unterhaltung und Pflege des Grundstücks und die Gemeinde Börßum trägt die direkten „Gemeindekosten“ (Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren). Die weiteren Nebenkosten trägt der Mieter.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmige empfohlen, vorlagegemäß zu beschließen.

 

Ratsherr Dette merkt an, dass er grundsätzlich ein Problem hat, einen Mietvertrag über einen so langen Zeitraum abzuschließen.

 

Ratsherr Hauenschild schlägt vor, in dem zu schießenden Mietvertrag eine Klausel mit Sonderkündigungsrechten (für beide Seiten) mit einzuarbeiten.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum bei 2 Enthaltungen folgenden einstimmigen Beschluss: