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Eine
finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Kosten eines Rückbaues der
Dachkante wird abgelehnt.
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Im Bereich des
Dachüberstandes der Scheune des Herrn Borris wird ein Blumenkübel, mit den dazu
notwendigen Sicherungsschildern aufgestellt.
Herr Bürgermeister K. Bötel teilt mit, dass bei einem Ortstermin des
Bauausschusses am 13.10.2014, Herr Gabriel von der Verwaltung, die anwesenden
Ausschussmitglieder noch einmal darauf hingewiesen hat, dass die Gemeinde
bisher in keinem Ortsteil Instandsetzungsmaßnahem an beschädigten Gebäuden
finanziell mit durchgeführt hat. Eine finanzielle Beteiligung für den Rückbau des Dachüberstandes wurde
deshalb abgelehnt. Die Ausschussmitglieder schlugen stattdessen vor, in dem
gefährdeten Bereich, durch die Aufstellung eines Blumenkübels, Abhilfe zu
schaffen. Der Vorschlag sollte vom Landkreis geprüft werden. Die Prüfung ergab,
dass die Aufstellung eines Blumenkübels keiner verkehrsbehördlichen Anordnung
bedarf, da es sich dabei nicht um ein
Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung handelt. Der Verwaltungsausschuss
hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, in dem betroffenen Bereich
einen Blumenkübel mit entsprechenden Sicherungsschildern aufzustellen.
Ratsherr Wessel verweist auf den letzten Satz des Landkreises
Wolfenbüttel, Straßenverkehrsamt. Darin heißt es: „Sollten Sie zu der
Erkenntnis gelangen, dass es sich bei den von Herrn Borris genannten Störungen
eher um Einzelfälle handelt, so rate ich davon ab, ein Hindernis in Form eines
Blumenkübels auf die Straße zu bringen.“ Er schlägt daher vor, die Aufstellung
des Pflanzkübels zu befristen.
Ferner wird der Vorschlag unterbreitet, mit Herrn Borris in Kontakt zu
treten und diesen zu bitten, die Pflege des Blumenkübels zu übernehmen.
Nach kurzer Diskussion ergeht folgender einstimmiger Beschluss: