Herr Lohmann berichtet, dass

 

3.1       der Landkreis Wolfenbüttel die genehmigungsfreie Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 zur Kenntnis genommen hat. Die Verfügung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

3.2       in den Krippengruppen in Flöthe und in Dorstadt ab 01.01.2015 eine dritte Kraft eingesetzt wird. Die Maßnahme ist vorerst befristet bis zum 31.07.2015 und wird vom Land zu 100 % gefördert.

 

Für die Krippengruppe in Börßum konnten noch keine Kräfte eingestellt werden, weil in der jeweiligen Krippengruppen am 01.01.2015 mindestens 11 Kinder betreut werden müssen, was hier nicht der Fall ist.

 

3.3       sich hinsichtlich der Inklusion im Kindergarten Flöthe ergeben hat, dass die Untersuchungen des Kindes bis weit in den Juli 2014 reichten, so dass eine „Einzelintegration“ zeitlich zum 01.08.2014 leider nicht mehr bewältigt werden konnte. Das Kind wird nun in einem heilpädagogischen Kindergarten betreut.

 

3.4       von den 4 Mitarbeiterinnen, die zur vom Land Niedersachsen geförderten Langzeitfortbildung „Inklusion“ angemeldet wurden, leider keine Einzige einen Platz bekommen hat. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, werden nun 3 Erzieherinnen (zwei aus dem Kindergarten Oderwald und eine aus dem Kindergarten Cramme) ab 2015 diese Langzeitfortbildung absolvieren. Die Kosten hierfür trägt jedoch der Zweckverband Kindergarten Oderwald.