Ratsherr Kalb führt die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) für Herrn Gemeindebrandmeister Alexander Steek durch. Er verweist auf die §§ 40, 41 und 42 NKomVG und verpflichtet Herrn Alexander Steek gemäß § 43 NKomVG per Handschlag.

 

Herr Kalb übergibt Herrn Steek den vorgenannten Gesetzestext.