Beschluss: einstimmig beschlossen

·      Die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Börßum wird erlassen.

 


Herr Gemeindedirektor Lohmann teilt mit, dass in der zurzeit gültigen Fassung des § 3 Abs. 1 d) der Hundesteuersatzung der Gemeinde Börßum Züchter, die einem Verein angehören, der dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angeschlossen ist, auf Antrag jährlich unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde € 250,00 Hundesteuer zahlen. Um eine Benachteiligung der Züchter, die einer anderen anerkannten Zuchtvereinigung angehören, auszuschließen, wurde nunmehr der Passus des § 3 Abs. 1 d) dementsprechend angepasst. Die Höhe der jährlich zu entrichtenden Steuer bleibt unberührt. Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde ergänzend mit aufgenommen, dass dieses sog. „Zwingersteuer“ nicht auf gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 anzuwenden ist. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmige empfohlen, vorlagegemäß zu beschließen.

 

Ratsherr Wessel bittet um Auskunft, um welche Vereine es sich handelt, die dem VDH gleichgestellt sind. Hierzu muss es seines Erachtens Richtlinien geben, die die Verwaltung vor Erhebung der entsprechenden Steuer zu prüfen hätte.

 

Ratsherr Hauenschild merkt an, dass in der bisherigen Fassung der VDH bisher eine Alleinstellung hatte, welches so nicht zulässig ist. Dieses sollte durch die heutige Änderung aufgeweicht werden. Seines Erachtens gibt es bestimmte Richtlinien, unter denen man nur einen überregionalen Züchterverband gründen kann. Die Prüfung, ob es sich hierbei um eine anerkannte Zuchtvereinigung handelt, traut er der Verwaltung durchaus zu.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: