· Die 1.
Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Börßum wird erlassen.
Herr Gemeindedirektor Lohmann teilt
mit, dass in der zurzeit gültigen Fassung des § 3 Abs. 1 d) der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Börßum Züchter, die einem Verein angehören, der
dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angeschlossen ist, auf Antrag
jährlich unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde € 250,00
Hundesteuer zahlen. Um eine Benachteiligung der Züchter, die einer anderen anerkannten
Zuchtvereinigung angehören, auszuschließen, wurde nunmehr der Passus des § 3
Abs. 1 d) dementsprechend angepasst. Die Höhe der jährlich zu entrichtenden
Steuer bleibt unberührt. Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde ergänzend mit
aufgenommen, dass dieses sog. „Zwingersteuer“ nicht auf gefährliche Hunde nach
§ 3 Abs. 3 anzuwenden ist. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner heutigen
Sitzung einstimmige empfohlen, vorlagegemäß zu beschließen.
Ratsherr Wessel bittet um Auskunft, um
welche Vereine es sich handelt, die dem VDH gleichgestellt sind. Hierzu muss es
seines Erachtens Richtlinien geben, die die Verwaltung vor Erhebung der
entsprechenden Steuer zu prüfen hätte.
Ratsherr Hauenschild merkt an, dass in
der bisherigen Fassung der VDH bisher eine Alleinstellung hatte, welches so
nicht zulässig ist. Dieses sollte durch die heutige Änderung aufgeweicht
werden. Seines Erachtens gibt es bestimmte Richtlinien, unter denen man nur
einen überregionalen Züchterverband gründen kann. Die Prüfung, ob es sich
hierbei um eine anerkannte Zuchtvereinigung handelt, traut er der Verwaltung
durchaus zu.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat
der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: