Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

·         Für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) des ehem. Bahnhofgebäudes in Börßum wird ein Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro EKH Planungsgesellschaft mbH, Rathenaustraße 10b, 06484 Quedlinburg, abgeschlossen.

 


Ratsherr Wessel führt aus, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 12.11.2014 dem vom Arbeitskreis „Bahnhof Börßum“ erarbeiteten Projektplan zugestimmt hat. Das Nutzungskonzept sieht die Unterbringung der Samtgemeindeverwaltung im ehemaligen Bahnhofsgebäude vor. Bei der Umsetzung des Projektplanes ist in einem 3. Bauabschnitt der Innenausbau des Bahnhofsgebäudes Börßum vorgesehen.

 

Für die technische Gebäudeausrüstung sind Planungsleistungen erforderlich, welche nicht durch das für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Börßum beauftragte Ing.-Büro Urbisch Architekten, Osterwieck, erbracht werden können. Daher ist es erforderlich, einen Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zu beauftragen.

 

Im Rahmen des Vergabeverfahrens für diese Leistungen wurden fünf Ing.-Büros TGA zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgrund starker Auslastung gaben zwei Ing.-Büros kein Angebot ab. Ein weiteres Ing.-Büro schied auf Grund seiner Ausrichtung aus.

 

Mit den im Verfahren verbliebenen Ing.-Büros wurden am 17. Februar 2015 Erörterungsgespräche geführt. Diese dienten der Präsentation sowie der Erörterung des Angebotes durch die anbietenden Firmen. Teilnehmer auf Seiten der Samtgemeinde Oderwald waren der leitende Architekt für das Projekt Bahnhof, der Samtgemeindebürgermeister, ein Mitglied des Arbeitskreises „Bahnhof Börßum“ sowie ein Mitarbeiter der Bauverwaltung.

 

Das Honorar für die o. a. Planungsleistungen ergibt sich ausgehend von den Ausgaben für technische Gebäudeausrüstung für die Baumaßnahme bei der Einordnung in die Honorarzone II Mindestsatz HOAI.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat mit 1 Enthaltung folgenden einstimmigen Beschluss: