Sitzung: 25.02.2015 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: SG-IX/296/2015
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Für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
des ehem. Bahnhofgebäudes in Börßum wird ein Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro
EKH Planungsgesellschaft mbH, Rathenaustraße 10b, 06484 Quedlinburg,
abgeschlossen.
Ratsherr Wessel führt aus, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald in
seiner Sitzung am 12.11.2014 dem vom Arbeitskreis „Bahnhof Börßum“ erarbeiteten
Projektplan zugestimmt hat. Das Nutzungskonzept sieht die Unterbringung der
Samtgemeindeverwaltung im ehemaligen Bahnhofsgebäude vor. Bei der Umsetzung des
Projektplanes ist in einem 3. Bauabschnitt der Innenausbau des Bahnhofsgebäudes
Börßum vorgesehen.
Für die technische Gebäudeausrüstung sind Planungsleistungen
erforderlich, welche nicht durch das für die Sanierung und Umnutzung des
ehemaligen Bahnhofsgebäudes Börßum beauftragte Ing.-Büro Urbisch Architekten,
Osterwieck, erbracht werden können. Daher ist es erforderlich, einen Fachplaner
für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zu beauftragen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens für diese Leistungen wurden fünf
Ing.-Büros TGA zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgrund starker Auslastung
gaben zwei Ing.-Büros kein Angebot ab. Ein weiteres Ing.-Büro schied auf Grund
seiner Ausrichtung aus.
Mit den im Verfahren verbliebenen Ing.-Büros wurden am 17. Februar 2015 Erörterungsgespräche geführt. Diese dienten der Präsentation sowie der Erörterung des Angebotes durch die anbietenden Firmen. Teilnehmer auf Seiten der Samtgemeinde Oderwald waren der leitende Architekt für das Projekt Bahnhof, der Samtgemeindebürgermeister, ein Mitglied des Arbeitskreises „Bahnhof Börßum“ sowie ein Mitarbeiter der Bauverwaltung.
Das Honorar für die o. a. Planungsleistungen ergibt sich ausgehend von
den Ausgaben für technische Gebäudeausrüstung für die Baumaßnahme bei der
Einordnung in die Honorarzone II Mindestsatz HOAI.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat mit 1 Enthaltung folgenden
einstimmigen Beschluss: