Sitzung: 25.02.2015 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: SG-IX/297/2015
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Für die Tragwerksplanung des ehem.
Bahnhofgebäudes in Börßum wird ein Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Voß,
Altewiekring 75, 38102 Braunschweig, abgeschlossen.
Ratsherr Wessel teilt mit, dass für die Tragwerksplanung
Planungsleistungen erforderlich sind, welche ebenfalls nicht durch das für die
Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Börßum beauftragte
Ing.-Büro Urbisch Architekten, Osterwieck, erbracht werden können. Daher ist es
erforderlich, einen Fachplaner für Tragwerksplanung zu beauftragen.
Im bisherigen Verlauf der Baumaßnahme wurde bei Problemen im Hinblick auf
die Statik des Bahnhofsgebäudes das Ing.-Büro Voß, Braunschweig, eingeschaltet.
Die Zusammenarbeit mit diesem Ing.-Büro verlief in der Vergangenheit
problemlos. Da das Ing.-Büro Voß mit der o. a. Baumaßnahme vertraut ist und
dadurch die Grundlagenplanung entfällt, wurde auf das Einholen von weiteren
Angeboten verzichtet.
Das Honorar für die o. a. Planungsleistungen ergibt sich ausgehend von
den Ausgaben für die Baukonstruktionskosten für die Baumaßnahme bei der
Einordnung in die Honorarzone II Mindestsatz HOAI.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald bei 1
Enthaltung folgenden einstimmigen Beschluss: