Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

·         Für die Tragwerksplanung des ehem. Bahnhofgebäudes in Börßum wird ein Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Voß, Altewiekring 75, 38102 Braunschweig, abgeschlossen.

 


Ratsherr Wessel teilt mit, dass für die Tragwerksplanung Planungsleistungen erforderlich sind, welche ebenfalls nicht durch das für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Börßum beauftragte Ing.-Büro Urbisch Architekten, Osterwieck, erbracht werden können. Daher ist es erforderlich, einen Fachplaner für Tragwerksplanung zu beauftragen.

 

Im bisherigen Verlauf der Baumaßnahme wurde bei Problemen im Hinblick auf die Statik des Bahnhofsgebäudes das Ing.-Büro Voß, Braunschweig, eingeschaltet. Die Zusammenarbeit mit diesem Ing.-Büro verlief in der Vergangenheit problemlos. Da das Ing.-Büro Voß mit der o. a. Baumaßnahme vertraut ist und dadurch die Grundlagenplanung entfällt, wurde auf das Einholen von weiteren Angeboten verzichtet.

 

Das Honorar für die o. a. Planungsleistungen ergibt sich ausgehend von den Ausgaben für die Baukonstruktionskosten für die Baumaßnahme bei der Einordnung in die Honorarzone II Mindestsatz HOAI.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald bei 1 Enthaltung folgenden einstimmigen Beschluss: