·         Die als Anlage beigelegte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.

 


Ratsherr Kalb teilt mit, dass durch die Einführung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 und der Überarbeitung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012, die bestehende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Oderwald vom 15.03.1995 geändert und an die Neuerungen angepasst werden muss. Viele Änderungen der Satzung sind den neuen Formulierungen und Rahmenbedingungen des Gesetzgebers geschuldet. Im Rahmen der Arbeiten an der Satzungsänderung konnten allerdings auch organisatorische Neuerungen und redaktionelle Änderungen in die Satzung einfließen, so wurde beispielsweise die beantragte Fusion der Ortsfeuerwehren Seinstedt und Kalme schon mit eingefügt. Die neue Satzung orientiert sich an der von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund und Landesfeuerwehrverband Niedersachsen) erarbeiteten Mustersatzung. Der Feuerschutzausschuss sowie der Samtgemeindeausschuss haben einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen Beschluss: