Sitzung: 17.06.2015 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG-IX/324/2015
- Frau Sonja Lohmann, geb. Schmidt, geb. am 21. März 1966, wohnhaft
in 38324 Kissenbrück, Hauptstraße 28 (Hauptwohnsitz), wird zum 01.07.2015
zur Schiedsfrau der Samtgemeinde Oderwald gewählt. Die Amtszeit beträgt 5
Jahre.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass das Amtsgericht
Wolfenbüttel mitgeteilt hat, dass die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson,
Frau Sonja Lohmann, zum 30.06.2015 endet.
Nach § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter
(NSchÄG) werden die Aufgaben des Schiedsamtes von einem Schiedsmann oder einer
Schiedsfrau (Schiedsperson) ehrenamtlich wahrgenommen. Die Schiedsperson muss
nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein und
wird vom Rat der Samtgemeinde Oderwald nach § 4 NSchÄG auf fünf Jahre gewählt.
Frau Lohmann führt bereits seit dem Jahr 2000 dieses Amt zur vollsten
Zufriedenheit aus und hat bereits die Bereitschaft signalisiert, für eine
weitere Amtszeit von 5 Jahren (01.07.2015 bis 30.06.2020) die Aufgaben des
Schiedsamtes als Schiedsfrau der Samtgemeinde Oderwald zu übernehmen.
Ratsfrau Fahlbusch begrüßt das Engagement von Frau Lohmann.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald
folgenden einstimmigen Beschluss: