Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

  • Frau Sonja Lohmann, geb. Schmidt, geb. am 21. März 1966, wohnhaft in 38324 Kissenbrück, Hauptstraße 28 (Hauptwohnsitz), wird zum 01.07.2015 zur Schiedsfrau der Samtgemeinde Oderwald gewählt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass das Amtsgericht Wolfenbüttel mitgeteilt hat, dass die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson, Frau Sonja Lohmann, zum 30.06.2015 endet.

 

Nach § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) werden die Aufgaben des Schiedsamtes von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) ehrenamtlich wahrgenommen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein und wird vom Rat der Samtgemeinde Oderwald nach § 4 NSchÄG auf fünf Jahre gewählt.

 

Frau Lohmann führt bereits seit dem Jahr 2000 dieses Amt zur vollsten Zufriedenheit aus und hat bereits die Bereitschaft signalisiert, für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren (01.07.2015 bis 30.06.2020) die Aufgaben des Schiedsamtes als Schiedsfrau der Samtgemeinde Oderwald zu übernehmen.

 

Ratsfrau Fahlbusch begrüßt das Engagement von Frau Lohmann.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen Beschluss: