Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kinderspielplatz in Seinstedt wird im Bereich des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“, Flur 1, Flurstück 35/15, angelegt.

 

Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ im OT Seinstedt.


Frau stellv. Gemeindedirektorin Scholtysik berichtet über den Sachstand.

 

Herr Bürgermeister K. Bötel erklärt, dass zur Westseite ein Zaun gezogen werden müsste. Des Weiteren sollte der direkte Nachbar des zukünftigen Spielplatzgrundstückes vorzeitig angeschrieben werden um über die Planung der Gemeinde Börßum frühzeitig in Kenntnis gesetzt zu sein.

 

Ratsherr Ganzauer führt aus, dass der Spielplatz vom Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) abgenommen werden muss.

 

Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschlüsse: